Start Aktuelles Bauherren: Trocknen der Baustelle ist Sache des Unternehmers

Bauherren: Trocknen der Baustelle ist Sache des Unternehmers

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Berlin (dapd). Für das Trocknen der Baustelle ist das Bauunternehmen zuständig. Bauherren sollten den Bauvertrag auf problematische Vertragspassagen prüfen, denn Bauunternehmer versuchen oft, sich aus der Verantwortung zu stehlen, so der Verband Privater Bauherren (VPB).“Sie behaupten, der Bauherr sei für die Trocknung der Baustelle zuständig. Tatsächlich ist es aber so, dass der Bauunternehmer ein mängelfreies Haus, erstellen muss. Und wenn bei der Bauabnahme bereits zu viel Feuchte im Bau ist und sich daraus Schimmel bilden kann, dann ist das ein Mangel, den der Käufer nicht akzeptieren muss“, erklärt VPB-Präsident Thomas Penningh.

Der VPB geht davon aus, dass Verträge von Schlüsselfertiganbietern, die den privaten Bauherrn verpflichten, selbst für die Trocknung des Baus zu sorgen, als allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam sind. Solche Klauseln liefen auf einen Haftungsausschluss für Mängel hinaus. „Das geht vielleicht, wenn ein Unternehmer nur einzelne Gewerke übernimmt. Wenn er sich aber vertraglich verpflichtet hat, ein komplettes Haus schlüsselfertig zu bauen, dann muss er sich auch um die Trocknung der Baustelle kümmern, damit es nicht zu Schimmelschäden kommt“, sagt Penningh.

dapd.djn/kaf/K2120/mwo