Berlin (dapd). Autofahrer in Frankreich müssen ab dem 1. Juli ein Alkoholtestgerät mitführen. Auf diese neue Regelung, die auch für ausländische Autofahrer gilt, machte die französischen Botschaft in Berlin am Freitag aufmerksam.
Das Gerät gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an. In Frankreich gilt wie in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze. Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutztes Alkoholmessgerät vorzeigen, wird ab dem 1. November 2012 ein Bußgeld in Höhe von elf Euro an Ort und Stelle fällig. Die Tests sind „für einen geringen Preis im Handel (zum Beispiel an Tankstellen) erhältlich“, erklärte die Botschaft.
dapd.djn/T2012030900243/rg/mwa