— von Philipp Heinz — Banken müssen seit Mitte 2011 in einer Art Beipackzettel über ihre Produkte Auskunft geben, doch vielfach haben die Informationen Mängel. Nur etwas mehr als die Hälfte der Produktinformationsblätter (PIB) entsprechen den Anforderungen, wie aus einer am Mittwoch vorgelegten Studie im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums hervorgeht. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sprach von „erheblichem Verbesserungsbedarf“ und gab der Branche dafür ein Jahr Zeit.
Seit Juli müssen Banken ihren Kunden beim Verkauf von Geldanlageprodukten ein zwei bis drei Seiten langes Infoblatt aushändigen, aus dem die Vor- und Nachteile klar und verständlich hervorgehen. Doch 43 Prozent der untersuchten Dokumente machten Aigner zufolge unzulässige oder unzureichende Angaben. Dabei geht aus der gleichen Untersuchung hervor, dass 71 Prozent der für die Studie befragten Verbraucher die PIB für wichtig halten.
Infoblätter scheitern an komplexen Produkten
„Besonders an der Verständlichkeit der Informationsblätter hapert es noch“, sagte Aigner auf dem 5. Finanzplatztag der „Börsen-Zeitung“ in Frankfurt am Main laut vorab veröffentlichtem Redetext. Die PIB-Gutachter hätten ermittelt, dass sich nur jedes fünfte Informationsblatt zum Vergleich komplexer Produkte eigne.
„Ich werde die Finanzwirtschaft nicht aus der Verantwortung entlassen, Kosten und Risiken von Finanzprodukten verständlich darzustellen“, sagte Aigner. Falls sich die Lage in zwölf Monaten nicht verbessert habe, dann werde sie sich „dafür einsetzen, den Inhalt der Produkt-Informationsblätter noch konkreter durch Rechtsverordnung vorzuschreiben“.
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken beteuerte unterdessen, die gute Information der Verbraucher liege der Branche am Herzen.
dapd.djn/T2012031450211/ph/mwo