München (dapd). Der ehemalige Vizechef der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Markus Straub, muss wegen Manipulation auf dem Aktienmarkt ins Gefängnis. Das Landgericht München verurteilte den 42-Jährigen am Dienstag wegen Marktmanipulation in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten sowie einer Geldstrafe. Der Mitangeklagte Tobias B. wurde wegen Marktmanipulation in 47 Fällen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe verurteilt.
Die Angeklagten hatten laut Urteil von 2005 bis 2008 durch gezielte Veröffentlichungen Aktienkurse nach oben oder unten getrieben, um mit vorher getätigten Verkäufen oder Leerverkäufen hohe Gewinne zu erzielen.
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