Braunschweig (dapd). Mieter können eine Modernisierung ihrer Wohnung nicht gegen den Willen des Vermieters durchsetzen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs weist die Wüstenrot Bausparkasse hin. In dem Fall hatte der Mieter einer Altbauwohnung mit Kachelöfen und Elektroheizungen gegen der Vermieter geklagt, der in anderen Wohnungen des Hauses beim Wechsel der Mieter Gasetagenheizungen eingebaut hatte. Die Mieter wollten dies auch in ihrer Wohnung realisieren und boten an, den Austausch auf eigene Kosten vorzunehmen. Der lehnte dies ab, weil er den Austausch der Heizung wie bei den anderen Wohnungen erst bei einem Mieterwechsel durchführen wollte. Laut Gericht liegt es im Ermessen des Vermieters, wann er eine Modernisierung vornimmt. Solange sich die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand befinde, könne er daher in der Regel Modernisierungen bis zum Wechsel der Mieter zurückstellen. (AZ.: VIII ZR 10/11)
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