Start Aktuelles energetische Sanierung: KfW erweitert Förderung energetischer Sanierungen

energetische Sanierung: KfW erweitert Förderung energetischer Sanierungen

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Berlin (dapd). Zum 1. April 2012 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderung energetischer Sanierungen von Baudenkmälern erweitert. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Sanieren Eigentümer von Baudenkmälern ihr Gebäude so, dass es nachher maximal 60 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus benötigt, gewährt die KfW künftig einen Investitionszuschuss von 10 Prozent. Damit reagiert sie auf die Besonderheiten von Baudenkmälern und von Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz, die häufig nicht in dem Umfang wie andere Wohngebäude energetisch ertüchtigt werden können.

Außerdem können Hauseigentümer nun auch Zuschüsse erhalten, wenn in Ergänzung zu weiteren Maßnahmen die Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungen optimiert wird. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise der hydraulische Abgleich sowie der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen. Voraussetzung für die Zuschussförderung ist, dass der Gesamtbetrag förderfähiger Investitionen mindestens 4.000 Euro beträgt.

dapd.djn/kaf/K2120/mwo