— von Berrit Gräber —
Rund um Ostern sind Handwerker besonders gut gebucht: Millionen Bundesbürger lassen gern im Frühjahr Haus, Wohnung oder Terrasse auf Vordermann bringen. Die Fachleute reißen alte Fliesen raus, schneiden Hecken, erneuern die Markise auf dem Balkon. Sind die fleißigen Arbeiter abgerückt, werden ihre Rechnungen meist achtlos weggelegt.
Dabei gehören sie sofort in den Sammelordner für die Steuererklärung gepackt, wie Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) erklärt.
Bis zu 1.200 Euro p.a. Steuern sparen
Handwerkerarbeiten helfen, jährlich bis zu 1.200 Euro Steuern zu sparen. Neuerdings ist sogar das Neuanlegen des Gartens absetzbar. Was unzählige Mieter nicht wissen: Auch sie können sich den Bonus vom Finanzamt abholen, nicht nur Eigentümer. Immer dann, wenn ein Steuerzahler Handwerker beauftragt, bei sich zu Hause etwas zu reparieren, renovieren oder auszutauschen, bringen die Ausgaben einen direkten Steuerabzug.
Wer 2012 zum Beispiel von Handwerkerprofis seine Fenster putzen, das Parkett abschleifen und die Waschmaschine reparieren lässt, kann 20 Prozent vom Arbeitslohn bis zu 6.000 Euro geltend machen. Das ergibt den Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro.
Hauptsache, die Dienstleister stellen eine ordentliche Rechnung aus und werkeln nicht schwarz. Ob der Betrieb ein kleines Ein-Mann-Unternehmen oder in die Handwerksrolle eingetragen ist, spielt keine Rolle. Absetzbar sind jeweils die Arbeitsleistung sowie die Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete. Am Material beteiligt sich der Staat nicht, das muss der Verbraucher allein tragen.
Handwerker Dienstleistungen niemals bar zahlen – nur per Überweisung
Außerdem wichtig: Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden, niemals bar gegen Quittung. Sonst ist der Steuerabzug verspielt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte (Aktenzeichen: VI R 14/08).
Es kann sich also lohnen, Schönheitsreparaturen in den eigenen vier Wänden wie Tapezieren, Malern, Heizkörper-Lackieren oder die Teppichbodenreinigung vom Profi machen zu lassen. Auch Arbeiten an Dach, Regenrinne und Fassade, an Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen werden bezuschusst. Gleiches gilt für die Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten im Haus, wenn beispielsweise Waschmaschine, Fernseher oder Computer streikten und vom Fachmann gerichtet werden mussten.
Beispiele für absetzbare Arbeitsleistungen von Handwerkern und Arbeitshilfen:
- Tapezierarbeiten
- Malerarbeiten
- Heizkörper-Lackieren
- Teppichbodenreinigung
- Putzhilfe
- Andere Handwerkliche Arbeiten wie
- Dacharbeiten
- Elektro- & Gasinstallationen
- Wasserinstallationen
- Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten
- Gartenarbeiten
Auch beim Anlegen des Garten Steuern sparen
Selbst das Anlegen des Gartens darf neuerdings geltend gemacht werden. Bisher konnten Hausbesitzer nur bei Umgestaltungen Steuern sparen, wie der Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin erläutert. Nach einem neuen BFH-Urteil sei jetzt noch viel mehr drin, sagt Nöll (Aktenzeichen: VI R 61/10). Dazu gehören etwa Aushub- und Erdarbeiten im Garten, der Bau von Stützmauern und Einfriedungen, das Pflanzen von Bäumen, Büschen oder Rasen.
Palette der vom Finanzamt begünstigten Handwerkerarbeiten ist groß
Die Palette der begünstigten Handwerkerarbeiten ist zwar inzwischen immens groß. Das Finanzamt winkt aber noch längst nicht alles durch. Nicht absetzbar sind beispielsweise Kosten für den Energiepass, für eine Haushaltsauflösung oder etwa den Aufzugnotruf. Auf Granit beißt auch, wer Steuervorteile für den Hausneubau, fürs Anbauen oder Aufstocken will. Beim Einbau einer neuen Küche wird nach wie vor fein unterschieden: Kommt sie in ein neues Haus, gibt es nichts. Wird sie gegen eine alte ausgetauscht, fließt der Bonus.
Prinzipiell ist es ratsam so viele Steuersparchancen wie möglich zu nutzen, es ist nicht ersichtlich inwiefern der Gesetzgeber Begünstigungen in Zukunft kappen wird.
Zusammengefasst:
- Mit haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich Steuern sparen
- Das Finanzamt erkennt 20 Prozent vom Arbeitslohn bis zu 6.000 Euro an
- Absetzbar sind Arbeitsleistungen und Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete.
- Arbeitsmaterial ist bei dieser Art des Steuervorteils nicht absetzbar
- Bei Installationen gilt als Faustregel: Bei Neubau keine Steuervorteile bei Ersatz alter Installationen schon
Erstveröffentlichung Apr. 2012
kl/dapd.djn/T2012040850237/bj/k2120/ph/
Fotohinweis: DAVINCI Haus / auf Flickr / (CC BY 2.0)
[…] Grundsätzlich bietet das Steuerrecht zwei Möglichkeiten: den Steuerbonus für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können in Höhe von bis zu 6.000 Euro pro Jahr […]
Kommentarfunktion ist geschlossen.