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Wohnen: Rauchmelder schon in neun Bundesländern Pflicht

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— von Katja Fischer — Nicht immer sind unbeaufsichtigte Kerzen oder kokelnde Kinder schuld. Wohnungsbrände entstehen oft schleichend, trotz großer Vorsicht der Bewohner. So können Elektrogeräte überhitzen, zum Beispiel weil die Belüftungsschlitze verdeckt wurden. Oder Steckdosen werden durch Mehrfachstecker überlastet und schmoren durch. Auch Kurzschlüsse an Elektrogeräten im Stand-by-Betrieb können Brände auslösen. In all diesen Fällen können Rauchmelder Leben retten.

„Rauchmelder geben Sicherheit, denn sie warnen rechtzeitig“, sagt Dietmar Wall, Jurist beim Deutschen Mieterbund (DMB). 95 Prozent der Opfer sterben nicht in den Flammen, sondern schon vorher an den giftigen Rauchgasen. Rauchgasmelder schlagen schon bei geringer Rauchentwicklung Alarm, so dass die Bewohner Zeit haben, die Wohnung zu verlassen, ehe der Brand richtig ausbricht. Sie sollten mindestens im Flur jeder Etage sowie in den Schlafzimmern an der Decke angebracht werden.

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Hausbrand – Feuermelder dienen der Früherkennung eines Hausbrandes

Keine einheitlichen Regelungen

Mittlerweile sind Rauchmelder schon in neun Bundesländern Pflicht, weitere werden folgen. „In der Regel ist der Hauseigentümer für die Installation und den einwandfreien Betrieb der Rauchmelder verantwortlich“, erklärt Dietmar Wall. Aber die Regelungen dazu seien nicht bundesweit einheitlich. Mecklenburg-Vorpommern nehme beispielsweise den jeweiligen Besitzer der Wohnung, also den Mieter in die Pflicht. „Eine Überprüfung des Mietvertrages ist immer sinnvoll, um sich Klarheit zu verschaffen“, rät Wall.

Die Kosten für die Installation und Wartung der Rauchmelder in Mietwohnungen dürfen vom Vermieter auf die Miete sowie die Nebenkosten umgelegt werden. Die Installation ist eine Modernisierungsmaßnahme, deren Kosten zu 11 Prozent auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen. „Das wird aber in der Praxis kaum passieren“, meint Dietmar Wall. Ein Rauchmelder kostet um die zehn Euro, da würde die Mieterhöhung nur wenige Cent betragen.“

Die jährlichen Wartungskosten können auf die Mieter als sonstige Betriebskosten umgelegt werden, aber nur, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist. „Mieter sollten darauf achten, dass Anschaffungs- und Wartungskosten strikt voneinander getrennt werden und die Anschaffungskosten nicht etwa als versteckte Betriebskosten abgerechnet werden. Das gilt auch, wenn die Geräte gemietet sind. Mietkosten sind nicht auf die Mieter umlegbar“, so Wall.

Erlaubnis des Vermieters ist nicht notwendig

Um ihre Sicherheit zu erhöhen, brauchen Mieter nicht darauf zu warten, bis der Vermieter aktiv wird. Sie können durchaus auf eigene Faust Rauchmelder in ihren Wohnungen installieren. Eine Erlaubnis des Vermieters ist nicht notwendig, weil nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird. Die Installation eines Rauchmelders gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, urteilte das Amtsgericht Hannover (AZ: 537 C 17077/05). Selbst wenn es durch einen Fehlalarm zu einem Feuerwehreinsatz komme und dabei die Wohnungstür beschädigt wird, sei der Mieter nicht schadenersatzpflichtig, befanden die Richter. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter vergessen, die Batterien des Rauchmelders rechtzeitig zu wechseln, so dass das Gerät einen Signalton abgab. Das interpretierten Nachbarn als Alarm und riefen die Feuerwehr. Dass Nachbarn und Feuerwehr den Ton falsch deuteten, damit habe der Mieter nicht rechnen können. Ihn treffe keine Schuld, so das Gericht.

 

dapd.djn/T2012071902824/kaf/K2120/mwo