Karlsruhe (dapd). Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich am Dienstag erneut mit sogenannten Schrottimmobilien beschäftigt. In vier Verfahren werfen Käufer von Immobilien der Bausparkasse Badenia unter anderem eine Pflichtverletzung vor, weil die Verkäufer die Kunden über ihre Provisionen im Unklaren gelassen hätten. Zunächst stand noch nicht fest, ob es bereits am Dienstag zu einem Urteil kommen sollte.
Die Klagen von Kunden der Badenia, die sich von der Bausparkasse getäuscht fühlen und ihrer Meinung nach völlig überteuerte Immobilien kauften, beschäftigen die Gerichte jetzt schon seit Jahren. In einer ersten Prozesswelle hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe bis Ende April 2012 etwa 560 Berufungsverfahren zum Abschluss gebracht. Nur jedes zehnte endete mit einem Urteil, die Mehrheit mit einem Vergleich.
(Aktenzeichen: 17 U 45/12, 17 U 24/12,17 U 71/12, 17 U 81/12)
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