Karlsruhe (dapd). Wenn nicht nachzuweisen ist, dass eine Störung wirklich vom Nachbarn verursacht wird, muss ein Grundstücksbesitzer sie hinnehmen, so daß Urteil der Richter. In einem vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelten Fall hatte der Besitzer eines Hanggrundstücks den Verdacht, dass von der Sickergrube des über ihm liegenden Grundstücks Wasser auf sein Gelände fließt. Er forderte vom Nachbarn eine anderweitige Ableitung des Regenwassers.
Ein Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Nachweis für eine Störung durch die Sickergrube nicht zu erbringen sei. Man könne die unterirdischen Wege des Wassers nicht konkret nachvollziehen. So lange er den Beweis nicht erbringen könne, entschied das Gericht, muss der Eigentümer des tiefer gelegenen Grundstücks mit der Sickergrube leben.
(AZ.: 6 O 195/09)
dapd