St. Augustin (dapd). Ein neues Gütezeichen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung unterstützt Bauherren und Architekten bei der Planung barrierefreier Gebäude. Das „RAL Gütezeichen barrierefrei“ wurde gemeinsam mit Behinderten und Senioren erarbeitet, wie das Institut mitteilte.
Es enthalte detaillierte Kriterien für Barrierefreiheit, wobei die Bewegungsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer sowie die sichere Orientierung für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung eine besondere Rolle spielten. Die Anforderungen für die Vergabe des Gütezeichens reichen den Angaben zufolge von großen und beleuchteten Hausnummern über farblich abgesetzte Bodenbeläge und Wände bis hin zur leichten Erreichbarkeit und Erkennbarkeit der Bedienelemente in Aufzügen.
Umfangreich sind die Bestimmungen für sanitäre Einrichtungen, beispielsweise für die Größe der Wandspiegel oder die Höhe des Toilettensitzes. Die Wendefläche in der Dusche muss mindestens 1,50 mal 1,50 Meter betragen. Notrufanlagen müssen gut sichtbar und erreichbar sowie mit akustischen und optischen Signalen ausgestattet sein.
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