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Bauherren haben Recht auf Erfüllungssicherheit

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Bauherren haben Recht auf Erfüllungssicherheit

Berlin (ddp.djn). Private Bauherren, die nach dem 1. Januar 2009 einen Hausbauvertrag abgeschlossen haben, können eine Erfüllungssicherheit von fünf Prozent der Vertragssumme verlangen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Weil viele Unternehmen für ihre Verträge aber vorgefertigte, inzwischen oft überholte Textmuster verwendeten, sei diese Erfüllungssicherheit in den meisten Verträgen noch gar nicht erwähnt. Hier müsse der Bauherr seine Rechte kennen und sie vor seiner Unterschrift in den Vertrag aufnehmen lassen.

ddp.djn/kaf/mwo