Es gilt: Augen auf bei Nebenkosten / Betriebskosten und der Betriebskostenabrechnung!
Köln (dapd). Mieter sollten ihre Betriebskostenabrechnung gründlich prüfen. Denn oft verstecken sich darin Positionen, die Vermieter gar nicht umlegen dürfen, informiert der Anwalt-Suchservice. So dürfen zum Beispiel Ausgaben, die für Hausverwaltung, Reparatur oder Instandhaltung anfallen, nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Beim Einkauf von Brennstoffen muss der Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit erfüllen und diese möglichst preisgünstig beziehen. Verstößt der Vermieter dagegen, kann der Mieter die Kosten auf ein verhältnismäßiges Maß kürzen.
Aufpassen müssen Mieter auch, dass Betriebskosten nicht mehrfach abgerechnet werden. So werden beispielsweise Hausmeisterkosten noch einmal unter den Positionen Gartenpflege oder Hausreinigung angesetzt. Auch Heizkosten der Trockenräume werden von Vermietern oft unbemerkt sowohl bei den Heizkosten als auch bei den Kosten für die Waschmaschine abgerechnet. Augen auf bei Nebenkosten / Betriebskosten und der Betriebskostenabrechnung!
dapd.djn/T2012101700981/kaf/K2120/mwo