Berlin (ddp.djn). Ab 1. Juli brauchen auch Nichtwohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Der Gebäudeeigentümer muss potenziellen Nutzern von Bürogebäuden, Supermärkten, Gaststätten, Hotels und anderen Gewerbeimmobilien spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1000 Quadratmetern Nutzfläche muss der Energieausweis gut sichtbar aushängen. Bisher verfügen jedoch nur 35 Prozent der gewerblichen Nichtwohngebäude über einen Energieausweis, ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
«Mit dem Energieausweis können künftige Mieter, Käufer oder Pächter im Vorfeld abschätzen, welche Energiekosten und eventuelle Sanierungsmaßnahmen auf sie zukommen», erklärt dena-Bereichsleiter Thomas Kwapich. «Spätestens bei der Gebäudebesichtigung empfiehlt es sich, nach dem Energieausweis zu fragen.»
Laut dena müssen Vermieter und Verkäufer Preisabschläge hinnehmen, wenn ihre Immobilien zu hohe Energiekosten verursachen. Die dena rät Eigentümern daher, in die Modernisierung ihrer Nichtwohngebäude zu investieren und damit den Wert ihrer Immobilien zu sichern.
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