Berlin (dapd). Hausbesitzer, die ihre Haustechnik regelmäßig warten lassen, sparen bis zu 20 Prozent Energie. Die Anlagen haben dann auch eine wesentlich längere Lebensdauer. Doch während regelmäßige Inspektionen beim Auto selbstverständlich sind, wird der Check der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik gern hinausgezögert oder gänzlich vernachlässigt. „Dabei unterliegt diese Technik Alterung und Verschleiß“, sagt Jens-Uwe Nieß, Freier Sachverständiger für Haus- und Sanitärtechnik und Partner des Bauherren-Schutzbundes (BSB).
Vor allem die Heizungsanlage wird stark strapaziert. In kalten Wintern sind Heizkessel, Umwälzpumpe und Rohrleitungen bis zu 1 800 Stunden in Aktion, hat der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (SHK) ausgerechnet. Da können sich Defekte und Fehlfunktionen einstellen, die möglichst schnell erkannt und beseitigt werden müssen, damit sie nicht zu größeren Schäden führen.
Wie oft die Anlage gewartet werden muss, hängt von Alter und Zustand ab. „Bei den meisten reicht ein Termin im Jahr“, sagt SHK-Innungsfachmann André Wefers. In älteren Anlagen können schon millimeterdünne Rußablagerungen im Brennerraum den Wirkungsgrad der Heizung um sechs Prozent reduzieren. Sie werden vom Fachmann in etwa einer Stunde beseitigt, und die Heizung läuft dann wieder 100-prozentig. In neueren Heizungsanlagen ist der Reinigungsaufwand geringer. Hier genügt meist eine Sicht- und Funktionsprüfung der Geräte.
Wartungsvertrag für Heizung schützt vor Vergesslichkeit
Zur allgemeinen Wartung einer Anlage mit Niedertemperatur- oder Brennwertkessel zählen die Überprüfung des CO2-Gehalts im Abgas, das Einstellen der Taktung zwischen Ein- und Ausschalten des Brenners, das Reinigen der Heiz- und Wärmetauscherflächen im Kessel, das Austauschen von Verschleißteilen, das Prüfen von Pumpeneinstellung und Betriebsdruck im Rohrnetz, von Nachtabsenkung und witterungsgeführter Vorlauftemperatur.
Zur regelmäßigen Wartung von solarthermischen Anlagen gehört das Überprüfen des pH-Werts des Glykolgehalts und des Betriebsdrucks. Dabei muss auf Luftgeräusche in der Pumpe, auf das Öffnen und Schließen der Schwerkraftbremse und die Anlagenregelung mit Vor- und Rücklauftemperaturen geachtet werden.
Der Bauherren-Schutzbund rät zum Abschluss eines Wartungsvertrags mit einem anerkannten Fachbetrieb. Das hat den Vorteil, dass alle Termine frühzeitig festgelegt werden und der Hausbesitzer die Wartung seiner Anlagen nicht mehr „verschwitzen“ kann. Das bringt ihm auch ein gutes Gewissen, denn laut Energiesparverordnung ist er dazu verpflichtet, Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und regelmäßig zu warten.
Neue und sanierte Häuser verfügen häufig über ein System zur kontrollierten Wohnraumlüftung. Es sorgt in Niedrigenergiehäusern mit dichter Gebäudehülle für dauerhafte Lufterneuerung. „Diese Systeme müssen mindestens alle zwei Jahre gewartet werden“, sagt BSB-Experte Nieß.
Dazu gehört die Reinigung des Abluftkanals, der Abluftventile und des Wärmetauschers, das Kontrollieren der Betriebsgeräusche und des Kondensatablaufs, das Befüllen des Kondensat-Siphons. Filter sollten alle drei bis sechs Monate gewechselt werden.
Zudem benötigen die Trink- und Abwasseranlagen regelmäßige Checks. Hier sollte der SHK-Fachmann einmal jährlich prüfen, ob Sicherungseinrichtungen, Speicher-Wassererwärmer, Filter und Rohrleitungen in Ordnung sind. Dabei kann er gleichzeitig die Ursachen für Wasserverfärbungen und eventuelle Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen aufdecken.
dapd