Start Aktuelles Rechtstipp zu Handwerkerleistungen: Haushaltsnahe Dienstleistungen außerhalb des Grundstücks

Rechtstipp zu Handwerkerleistungen: Haushaltsnahe Dienstleistungen außerhalb des Grundstücks

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Cottbus (dapd). Grundstückseigentümer können für den Anschluss an eine zentrale Anlage der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Die Steuerbegünstigungen für Handwerkerleistungen auf eigenem Grundstück enden nicht an der Grundstücksgrenze. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Die Anschlussarbeiten seien als nicht trennbare einheitliche Leistung für das Grundstück der Kläger anzusehen, die auch insoweit begünstigt seien, als sie auf dem anliegenden Straßenstück ausgeführt wurden. Dem stehe nicht entgegen, dass es sich bei dem Hausanschluss um eine hoheitliche Maßnahme handele. Es komme allein auf die Art der Leistung an und nicht darauf, ob es sich um privat beauftragte oder von einem Hoheitsträger veranlasste Arbeiten handele.

(Aktenzeichen: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 7 K 7310/10)

dapd.djn/T2012102602400/kaf/K2120/mwo