Berlin (ddp.djn). Bauherren sollten sich rechtzeitig mit den strengeren Regeln der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vertraut machen, die am 1. Oktober 2009 in Kraft tritt. Die neue Verordnung gilt für alle Bauvorhaben, für die der Bauantrag nach dem 31. September 2009 gestellt wird, wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland mitteilte.
Im Wohnungsneubau werden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehüllen sind um durchschnittlich 15 Prozent höher als zuvor. Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf dieser Strom nun bei der Berechnung des Energiebedarfs berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Strom in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, zum Beispiel auf einer Solaranlage auf dem Dach erzeugt und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird. Wenn Gebäude modernisiert werden, müssen die neu eingebauten Teile 30 Prozent weniger Wärme durchlassen als bisher. Das gilt zum Beispiel für Außenwände, Fenster, Fenstertüren, Glasdächer, Außentüren, Decken und Dächer.
Eigentümer von Wohngebäuden müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken gedämmt werden. Alternativ kann auch das bisher ungedämmte Dach gedämmt werden. Für begehbare oberste Geschossdecken gilt diese Pflicht ab Ende 2011.
Private Fachbetriebe müssen dem Bauherrn künftig unverzüglich nach Ausführung von Modernisierungsmaßnahmen schriftlich bestätigen, dass diese den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. Mit dieser Erklärung kann der Eigentümer die Erfüllung seiner Pflichten nachweisen. Er muss sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen. Wer sich nicht an einzelne Vorschriften der EnEV 2009 hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro belangt werden.
ddp.djn/kaf/mwo