Start Aktuelles Urteil: Dachentwässerung – Vermieter muss Dachrinnen/Regenrinnen nicht regelmäßig kontrollieren

Urteil: Dachentwässerung – Vermieter muss Dachrinnen/Regenrinnen nicht regelmäßig kontrollieren

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Düsseldorf (dapd). Vermieter sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht verpflichtet, die Dachrinnen regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen. Zwar gehöre zu der vom Vermieter geschuldeten „Soll-Beschaffenheit“ eine ordnungsgemäße Dachentwässerung. Aber der Vermieter müsse nur dann aktiv werden, wenn es konkrete Zeichen für eine drohende Verstopfung gibt. Das treffe auch zu, wenn hohe Bäume in der Nähe sind, deren Laub auf das Dach und in die Regenrinnen fällt.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf 24 U 256/11)

dapd.djn/T2012110500585/kaf/K2120/mwo