Bad Segeberg (dapd). Ein Mieter hat kein Recht zur Einsicht in ein Gutachten, das der Vermieter über die Ursache von Schimmel in seiner Wohnung in Auftrag gab. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.
Die Mieter einer Wohnung, in der Schimmel aufgetreten war, hatten von der Vermieterin die Herausgabe der Messergebnisse verlangt, weil damit die Schadensursache beurteilt werden könne. Die Vermieterin erklärte jedoch, die Messergebnisse seien nicht aussagekräftig.
Die Vermieterin muss die Messergebnisse nicht herausgeben und auch keine Auskunft hierüber erteilen, befand das Gericht. Ein solcher Anspruch ergebe sich weder aus dem Mietvertrag noch aus dem Gesetz. Die Auskunft über die Messergebnisse sei auch nicht zwingend notwendig, damit der Mieter seine Rechte durchsetzen könne. Den Mietern stehe es frei, durch eine eigene Klimamessung oder ein selbstständiges Beweisverfahren Informationen zu erlangen, die für die Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich sind.
(Aktenzeichen: Amtsgericht Bad Segeberg 17 C 21/12)
dapd