Seit dem 1. Januar 2013 hat sich für Schoirnsteinfeger und Kunden viel geändert. Denn an diesem Datum fiel das seit 1935 geltende Kehrmonopol der Schornsteinfeger in Deutschland.
In der staatlich geschützten Nische sah die EU einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit. Seit 2013 ist nun nach den Regelungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes nun der Markt geöffnet. Hausbesitzern steht dann frei, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl für Arbeiten wie das häufig jährliche Kaminkehren zu engagieren.
Das kann ein freier Schlotfeger sein, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und bei der Handwerkskammer registriert ist, oder ein Installateur- und Heizungsbaumeister mit Zusatzqualifikation. Kunden können auch über die Preise der freien Schornsteinfeger verhandeln.
Abnahmen und Kontrolle der Feuerstätten
Für hoheitliche Aufgaben wie die Kontrolle der Feuerstätten, die Abnahme eines Kamins und ähnliche Aufgaben rund um die Brandsicherheit bleiben aber weiter bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. Seit 2015 muss sich aber ganz regulär bewerben, wer für einen Bezirk der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sein will. Ausgeschrieben werden die Stellen dann für jeweils sieben Jahre.
Auch für Hausbesitzer hat sich einiges geändert. Während sich bisher der Bezirksschornsteinfeger darum kümmerte, dass die Kamine regelmäßig gekehrt wurden, muss der Eigentümer jetzt selbst den Terminkalender im Auge behalten. Jetzt ist der Kunde verantwortlich, dass rechtzeitig gekehrt und gefegt wird.
Die einzuhaltenden Fristen finden Hausbesitzer im Feuerstättenbescheid, den der Bevollmächtigte Kaminkehrer ausstellt. Wer demnächst die neugewonnene Wahlfreiheit nutzen und einen anderen Schornsteinfeger beauftragen will, findet ihn etwa im Bafa-Register. Die Kunden sollten aber darauf achten, dass es sich um zertifizierte Schornsteinfeger handelt.
Schornsteinfeger: Verbraucherschützer kritisieren lange Vertragslaufzeiten
Ob der Wettbewerb künftig auch bessere Preise für die Verbraucher bedeutet, ist fraglich. Berufserfahrene wie der Berliner Schonsteinfeger Domning gehen davon aus, dass sich preislich nicht viel ändern wird ändern werden. Das liege vor allem an höheren Fahrkosten. Die müsse der Schornsteinfeger demnächst auf die Rechnung draufschlagen, wenn er sich auf dem Weg zu einem Kunden in einem anderen Bezirk macht. „Nach dem Wegfall des Kehrmonopols in einigen Kantonen der Schweiz sind dort die Preise sogar um 30 Prozent gestiegen“, so Domning weiter.
Skeptisch zeigen sich auch die Verbraucherschützer. Viele Bezirksschornsteinfeger hätten die Hausbesitzer angeschrieben und ihnen ihre Leistungen für die Zukunft angeboten, sagt die Referentin für Nachhaltiges Bauen und Wohnen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, Hyewon Seo. Sie geht davon aus, dass viele Kunden zunächst bei ihren bisherigen Schornsteinfegern bleiben, wenn sie mit ihnen zufrieden waren.
Tipp: Keine langeren Vertragslaufzeiten abschließen
„In manchen Gebieten gibt es aber das Problem, dass Schornsteinfeger ihre Kunden mit längeren Vertragslaufzeiten und Fixkosten an sich binden wollen“, sagt sie weiter. „Wir haben von bis zu vier Jahren gehört.“ Von solch langen Vertragslaufzeiten raten die Verbraucherschützer ab. Auch wenn es künftig mehr Aufwand sei, rät Seo dazu, Angebote zu vergleichen. „Langfristig könnte es dazu führen, dass es dann günstiger wird.“
Domning sieht der künftigen Wettbewerbssituation in seinem Bezirk eher gelassen entgegen. Viele Kunden hätten sich bisher nicht von ihm abgewandt. So trübe wie die momentan nebelige Aussicht vom Dach schätzt er seine Zukunft deshalb nicht ein. „Wir werden sehen, was es bringt“, sagt der Schornsteinfeger, dessen Zunft vielen Menschen als Glücksbringer gilt, und verschwindet nach getaner Arbeit durch die Luke wieder vom Dach.
Hier gibt es weitere Infos und das Bafa-Register zur Schornsteinfegersuche …
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