– von Karl Lohmann – Für Arbeiten an elektrischen Leitungen und Geräten sollten Laien immer einen Fachmann hinzuziehen. „Falscher Ehrgeiz ist gefährlich„, warnt Marko Grapentin, Fachmann für Hauselektrik vom TÜV Rheinland. Schon die Berührung einer falschen Leitungsader kann ausreichen, um sich zu verletzen.
Legen Hobbyelektriker dennoch selbst Hand an, sollten sie wichtige Sicherheitsmaßnahmen treffen. Zuerst muss der betroffene Stromkreis spannungsfrei geschaltet werden. Das bedeutet, die entsprechenden Sicherungen abzuschalten und diverse Stecker zu ziehen. Im ungünstigsten Fall muss die gesamte Stromversorgung ausgeschaltet werden. Ein Hinweisschild am Stromkasten informiert andere Hausbewohner und schützt vor dem Wiedereinschalten des Stroms.
Wichtige Schritte zur Vorbereitung von Elektroarbeiten:
- Sicherungen abschalten
- Hinweiszettel für etwaige Haus-Mitbewohner am Sicherungskasten- nicht das jemand anders den Strom wieder einschaltet während gearbeitet wird
- Stecker von abgeschlossenen Geräten im Stromkreislauf ziehen
- Testen ob Stromkreis tatsächlich spannungsfrei ist – Phasenprüfer oder Multimeter nutzen
Anschließend muss unbedingt mit einem Messgerät kontrolliert werden, ob der Stromkreis tatsächlich spannungsfrei ist. „Dafür eignet sich am besten ein Duspol oder ein Multimeter. Phasenprüfer in Form eines kleinen Schraubendrehers mit Glimmlampe liefern häufig falsche Ergebnisse„, sagt der Experte.
Ob die Bastelei dann tatsächlich funktioniert, ist ohne verlässliches Messequipement nicht zu ermitteln. „Das kann für den Moment laufen, aber zu einem späteren Zeitpunkt zur Gefahrenquelle werden„, sagt Grapentin. Doch Laien haben selten die entsprechenden Messgeräte. Um sicherzugehen, sollte ein Fachmann mit der Prüfung der Elektroanlage beauftragt werden.
Elektroarbeiten im eigenen Heim erlaubt?
Was viele jedoch gar nicht wissen: In Deutschland ist es Laien nicht erlaubt, an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossene elektrische Anlagen zu errichten, zu ändern oder instand zu halten. Dies steht in der sogenannten Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) §13. Arbeiten an der entsprechenden Elektrik müssen durch einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Elektrofirma ausgeführt werden. Das steht übrigens auch im Baumarkt auf den entsprechenden Bauteilen als Warnhinweis.
Versicherungsschutz bei eigens ausgeführten Elektroarbeiten
Keinem Heimwerker droht ein Bußgeld, wenn er selbst eine Lampe anbringt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Niemand kennt das Vergehen und geht dagegen vor. Defacto kann sich das jedoch ändern, wenn ein Schaden durch den Fehler eines Laien entsteht. Bei einem verursachten Brand durch fehlerhaft installierte Elektrik, wird die Versicherung beispielsweise nicht zahlen.