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BGH lässt Klagen deutscher Anleger gegen Ratingagenturen zu

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Karlsruhe/Berlin (dapd).  — von Ursula Knapp und Stephan Radomsky — Deutsche Anleger können nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig auch Ratingagenturen auf Schadenersatz verklagen. Die Karlsruher Richter eröffneten einem Rentner aus dem friesischen Varel in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschluss die Möglichkeit, gegen die US-Ratingagentur Standard and Poor’s (S&P) vorzugehen.

Der Mann hatte im Mai 2008 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers im Wert von 30.000 Euro gekauft. Vier Monate später brach Lehman zusammen. Der Anleger macht geltend, dass er sich auf die Bewertung von S&P verlassen habe, die die Papiere positiv mit der Note „A+“ eingestuft hatte. Dabei hätten sich schon im Mai 2008 Probleme abgezeichnet. Deshalb fordert er nun Schadenersatz von S&P.

Der im Internet veröffentlichte BGH-Beschluss sagt allerdings nichts über die Erfolgsaussichten einer Zivilklage aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte die Klage zuvor bereits zugelassen, wogegen S&P Rechtsmittel vor dem BGH einlegte.

Die Bundesrichter beanstandeten nun zwar das prozessuale Vorgehen des Frankfurter Gerichts. Sie stellten aber klar, dass die Klage des deutschen Anlegers zulässig ist. Der Wohnsitz des Klägers liege in Deutschland. Das sei ein hinreichender Inlandsbezug und begründe die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Das Verfahren kann also in Deutschland geführt werden.

Klagen nach griechischem Schuldenschnitt denkbar

Bereits mehrmals waren geschädigte Lehman-Anleger vor dem BGH mit Schadenersatzprozessen gescheitert. Sie hatten allerdings gegen deutsche Geldinstitute geklagt, nicht gegen die Ratingagentur. Der BGH stellte in früheren Verfahren fest, dass die Banken nicht vor Lehman-Anlagen warnen mussten, weil es keine Anzeichen für deren Pleite gegeben habe.

Der Rentner aus Norddeutschland will dagegen die Ratingagenturen für ihre Bewertung der Lehman-Papiere haftbar machen. „Der Nachweis, dass eine Ratingagentur bei ihrer Bewertung handwerkliche Fehler gemacht hat, ist schwierig zu führen, denn die Note selbst ist eine Meinungsäußerung und damit nicht angreifbar“, erläuterte Christoph Herrmann, Redakteur für das Fachgebiet Recht bei der Stiftung Warentest, die Probleme des Verfahrens. „Der Aufwand der Anwälte dafür war schon ziemlich gewaltig – in diesem Fall könnte es aber klappen.“ Jetzt geht die Klage erst einmal an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück.

Dass nun weitere Prozesse im Zusammenhang mit der US-Investmentbank starten, sei aber ausgeschlossen. „Im Lehman-Komplex können geschädigte Anleger jetzt sowieso keine neuen Klagen mehr einreichen. Das ist alles verjährt“, sagte Herrmann.

Allerdings könnte die BGH-Entscheidung für die Zukunft noch einige Bedeutung haben: So seien etwa im Zusammenhang mit der Schuldenkrise und dem Schuldenschnitt auf Staatsanleihen in Griechenland neue Klagen denkbar, sagte der Experte der Stiftung Warentest. „Hier könnten private Anleger nun auch versuchen, die Ratingagenturen in Haftung zu nehmen. Wie hoch die Erfolgsaussichten dafür sind, ist aber noch völlig offen.“

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 282/11)

(BGH-Beschluss im Internet: http://url.dapd.de/yz7NZ7 )

dapd.djn/T2013011701051/uk/rad/mwa