Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in einem Musterverfahren über die Klage einer geschädigten Anlegerin der insolventen Accessio AG gegen die DAB Bank verhandelt. Die Klägerin hatte Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig eingelegt, das ihre Schadenersatzklage über rund 46.000 Euro gegen die Direktbank abgewiesen hatte. Der 11. Zivilsenat des BGH will sein Urteil am 19. März verkünden, wie ein Gerichtssprecher am Nachmittag mitteilte.
Die Klägerin hatte wie Tausende andere Kunden beim Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch Geld auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto angelegt. Das Konto wiederum wurde bei der DAB Bank geführt. Driver & Bengsch, die spätere Accessio AG, nutzte dies und verkaufte mehr als 40.000 Kunden zusätzlich hochriskante Wertpapiere. Im Jahr 2007 waren 314 Millionen Euro in diese Papiere investiert. Accessio ging in Insolvenz, und die Kunden blieben auf den Verlusten sitzen.
Das OLG Schleswig befand, dass die DAB Bank weder wegen fehlerhafter Anlageberatung noch wegen Verletzung vertraglicher Warn- oder Hinweispflichten aus dem Depotvertrag in Anspruch genommen werden könne. Dagegen verurteilte das OLG München die DAB Bank im Juni erstmals zu einer Schadenersatzzahlung. Gegen dieses Urteil legte die Direktbank Revision ein. Insgesamt ist mindestens ein Dutzend solcher Fälle beim BGH anhängig, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers sagte.
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