Start Aktuelles Unwirtschaftliche Immobilie: Bank haftet nicht für durch Berater vermittelte Kapitalanlage

Unwirtschaftliche Immobilie: Bank haftet nicht für durch Berater vermittelte Kapitalanlage

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Hamm (dapd). Beim Erwerb einer unwirtschaftlichen Immobilie auf Rat eines bankunabhängigen Anlageberaters trägt der Verbraucher das Risiko und nicht die kreditgebende Bank. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Paderborn bestätigt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Verbraucher habe keinen Schadenersatzanspruch gegen das die Kapitalanlage finanzierende Kreditinstitut, da diesem keine fehlerhafte Anlageberatung vorzuwerfen sei.

Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Lemgo auf Vermittlung einer von ihm beauftragten Anlageberaterin mit einem Darlehen eines Kreditinstitutes aus Paderborn Immobilien in Bad Lippspringe erworben. Beim Wiederverkauf erzielte der Kläger jedoch nur einen seine Darlehensverbindlichkeiten nicht abdeckenden Betrag. Die Beraterin hatte in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet. Der Kläger wollte den restlichen Darlehensbetrag nicht an die Bank zurückzahlen, da er das Kreditinstitut mit dafür verantwortlich machte, dass er den Kredit für ein unwirtschaftliches Anlagegeschäft aufgenommen hatte.

(AZ.: l-34 U 3/12)

dapd.djn/T2013022500678/ysc/k2510/mwo