Start Aktuelles Feueralarm bei Hausbrand: Rauchmelder schützen vor Feuer und giftigen Rauch

Feueralarm bei Hausbrand: Rauchmelder schützen vor Feuer und giftigen Rauch

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Rauchmelder Schutz vor Feuer und Rauch
Rauchmelder müssen korrekt montiert sein um auch richtig zu funktionieren, In fast allen Bundesländern gibt es Fristen zur Installation der Geräte.

— von Karl Lohmann —  Laut Angaben des Forums Brandrauchprävention gibt es pro Jahr 400 Brandtote und 4.000 Verletze  in Deutschland. Die meisten davon verunglücken nachts in der eigenen Wohnung. Zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht und bemerken den Rauch zu spät, denn das Problem ist: im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht.

Jeder Hausbrand ist einer zu viel. Doch zumindest komme es nicht mehr zu den Feuersbrünsten früherer Zeiten, als Brände sich über ganze Straßenzüge ausbreiteten, sagt Christian Müller aus Kirchen/ Sieg. Der Architekt und Sachverständige für baulichen Brandschutz erklärt: „Reihenhäuser werden durch Brandwände voneinander abgetrennt, in Mehrfamilienhäusern sorgen darüber hinaus Brandschutzdecken dafür, dass Feuer nicht von einem Stockwerk aufs nächste übergreifen kann.“ Diese Sicherheitsmaßnahmen sind von den Bauordnungen vorgeschrieben.

Auch an die Statik stellt die Bauordnung Anforderungen: Tragende Wände und Decken in Einfamilienhäusern müssen den Flammen 30 Minuten lang standhalten, für Mehrfamilienhäuser gelten noch strengere Auflagen. „Außerdem muss der erste Rettungsweg, also das Treppenhaus, von den Wohnungen abgeschottet und durch eine feuerhemmende Tür vom Keller getrennt sein. Materialien wie Holz sind hier nicht mehr zulässig“, erläutert der Sachverständige.

Brennbares nicht im Hausflur lagern

Anders sei dies in Einfamilienhäusern, fährt er fort: „Auch hier wäre ein abgeschottetes Treppenhaus aus Sicherheitsaspekten sicherlich sinnvoll, aber so weit will der Gesetzgeber nicht in die individuelle Wohngestaltung eingreifen.“ Zumal im Einfamilienhaus der sogenannte zweite Rettungsweg, also über die Rettungsgeräte der Feuerwehr wie Steck- oder Drehleiter, durch ihre geringere Höhe weniger problematisch sei als in großen Mehrfamilienhäusern: „In denen ist es extrem wichtig, im Hausflur keine brennbaren Gegenstände zu lagern“, mahnt Müller. Das gelte für Kinderwagen ebenso wie für Teppiche oder Dekogegenstände. Vor allem in Mehrfamilienhäusern, deren Treppenhausfenster man nicht öffnen kann, könnten automatische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zusätzliche Sicherheit geben und den Fluchtweg länger nutzbar machen.

Besonders problematisch sei ein Brand für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind: „Ein Rollstuhlfahrer zum Beispiel kann nicht nur schlechter flüchten, sondern sich auch nicht ans offene Fenster stellen und sich bemerkbar machen.“ Daher sei es wichtig, immer und überall die Möglichkeit zu haben, telefonisch um Hilfe zu bitten. Außerdem sei der Zugang vom Schlafraum zu einem Balkon sehr hilfreich: „Dort kann man sich länger sicher aufhalten als im verrauchten Zimmer und wird gesehen“, erklärt Müller.

Warnung vor dem ausgebrochenen Feuer: Rauchmelder sind Lebensretter

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Feuerbrand – In Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren sollten Rauchmelder installiert werden. Nicht nur das Feuer selbst ist eine Gefahr, auch der toxische Rauch können Sie, vor allem im Schlaf, mit den Sinnen nicht wahrnehmen.“

Denn die größte Gefahr bei einem Brand gehe nicht vom Feuer, sondern vom giftigen Rauch aus, erläutert Holger Schönfeld vom Landesfeuerwehrverband Hessen in Kassel. Hier hätten Rauchmelder die Sicherheit wesentlich erhöht: „Durch die Rauchmelderpflicht in vielen Bundesländern sind die Risiken im privaten Bereich zurückgegangen.“ Die Anschaffung der überall günstig erhältlichen Geräte sei unabhängig von gesetzlichen Auflagen jedem anzuraten: „Wichtig ist nur, auf die entsprechenden Prüfsiegel zu achten. Entweder das GS-, das TÜV- oder das VdS-Prüfsiegel sollte das Gerät dringend tragen“, rät Schönfeld. Mindestens in den Schlafzimmern, Kinderzimmern sowie den Fluren sollten Rauchmelder installiert sein. „Denn den toxischen Rauch können Sie, vor allem im Schlaf, mit den Sinnen nicht wahrnehmen.“ Am besten installiere man die Geräte deshalb in allen Räumen, rät Schönfeld.

Beim Löschen müsse man besonders in der Küche Vorsicht walten lassen, denn hier handle es sich oft um einen Fettbrand. „Der darf auf gar keinen Fall mit Wasser gelöscht werden“, warnt Schönfeld, „das führt zu einer Explosion.“ Eine günstige und platzsparende Lösung sei eine Branddecke in der Küche, die man über die Flammen werfe, um ihnen den Sauerstoff zu entziehen. Alternativ könne man auch einen Feuerlöscher der Brandklasse F (Speisefette) installieren.

Für alle anderen Hausbrände sei ein Feuerlöscher der Brandklassen A, B und C geeignet, sagt Schönfeld. Relativ neu auf dem Markt seien Schaumlöscher, die gegenüber den klassischen Pulverlöschern einen großen Vorteil hätten: „Das Pulver verteilt sich weit und dringt in jede Ritze, da kann der Schaden oft größer sein als durch den Brand selbst.“ Wichtig sei natürlich der richtige Umgang mit den Löschgeräten. Bei Fragen zum richtigen Löschen oder allen anderen Brandschutzfragen seien die Feuerwehren ein guter Ansprechpartner.

„Bei einem Brand gilt: Immer schnellstmöglich die Feuerwehr alarmieren – wir sind die Experten“, rät Holger Schönfeld vom Landesfeuerwehrverband Hessen in Kassel. „Das gilt auch für Fragen rund um den Brandschutz und zum richtigen Verhalten, wenn es mal brennen sollte.“

Die Landesbauordnungen regeln die Rauchmelderpflicht

Den besten Schutz bieten Rauchmelder, auch Feuermelder, Rauchwarnmelder oder Brandmelder genannt. Deswegen wurde in vielen Bundesländern in den vergangenen Jahren eine Rauchmelderpflicht in Privatwohnungen eingeführt. Die Rauchmelderpflicht ist allerdings in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ganz unterschiedlich geregelt.

Viele Bundesländer haben eine Übergangsfrist für Bestandswohnungen eingeräumt, aber in den kommenden Jahren müssen Eigentümer nach und nach alle Wohnungen mit Brandmeldern ausstatten. In den beiden Ländern Baden-Württemberg und Hessen ist die Frist bereits am 31. Dezember 2014 abgelaufen.

In Brandenburg und Sachsen gibt es noch keine Rauchmelderpflicht. Experten rechnen aber in Kürze mit einem entsprechenden Gesetz in diesen Bundesländern.

Verankert ist die Rauchmelderpflicht in den jeweiligen Landesbauordnungen. Allen Gesetzestexten liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde: Insbesondere sind Schlafbereiche, also Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure durch entsprechend zertifizierte Rauchwarnmelder zu überwachen. Hier findet man eine Liste der VdS zertifizierten Rauchwarnmelder

Fristen der Bundesländer: Wo und wann Rauchwarnmelder Pflicht werden

feuermelder toxischer rauch
Der Feuermelder warnt vor toxischem Rauch – Bei erkannten Feuerbrand gilt: Schnellstmöglich die Feuerwehr alarmieren!

Die Regelungen zur Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern zeigt die folgenden Übersicht.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Thüringen
In Thüringen besteht seit dem 29. Februar 2008 eine Einbaupflicht. In diesem Jahr wurde beschlossen, dass auch Bestandswohnungen bis zum 31. Dezember 2018 verpflichten werden die Warnmelder einzubauen.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Schleswig-Holstein
Alle Wohnungen müssen in Schleswig-Holstein seit dem 01. Januar 2011 mit Rauchmeldern ausgestattet werden, Neubauten sind bereits seit dem April 2005 verpflichtet.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Sachsen-Anhalt
Neubauten und Umbauten müssen seit Dezember 2009 einen Rauchmelder besitzen. Für bestehende Wohnungen gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Sachsen
Aktuell gibt es keine Planung zu einer Rauchmelderpflicht in Sachsen.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Saarland
Im Saarland besteht seit Februar 2015 eine Einbaupflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandswohnungen gibt es noch keine Regelung.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Rheinland- Pfalz
Hier gilt die Pflicht zu Rauchmeldern bereits für alle Wohnungen. Neu- und Umbauten müssen seit dem Dezember 2003 und Bestandswohnungen seit dem Juli 2012 mit einem Feuerbrandmelder ausgestattet sein.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Niedersachsen
Für Neu- und Umbauten gilt seit November 2010 eine Einbaupflicht von Rauchmeldern. In bestehenden Wohnungen gilt die Pflicht zum Einau ab 2016.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Nordrhein-Westfalen
In Wohnungen, die nach dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt wurden, besteht Rauchmelderpflicht. Bestehende Wohnungen müssen ab 2017 einen Rauchmelder installiert haben.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
In Neu- und Umbauten muss seit September 2006 Rauchmelder installiert sein, in Altbauten seit dem Januar 2010.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Hamburg
Rauchmelderpflicht besteht hier bereits seit dem 1. April 2006 für Neubauten und seit dem 01. Januar 2011 für alle Wohnungen.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Hessen
Seit dem 24. Juni 2005 gilt die Pflicht für Neubauwohnungen und ab 2015 für alle bestehende Wohnungen.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Baden-Württemberg
Seit Juli 2013 müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Seit dem Januar 2015 sind sie auch in Bestandswohnungen Pflicht.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Bayern
Die Rauchmelderpflicht gilt seit September 2012 für Neubauten. Bestandsbauten müssen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 umgerüstet werden.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Berlin
Die Rauchmelderpflicht für Neubauwohnungen gilt ab 2016, für Bestandsbauten gilt eine Übergangsregelung bis 2020.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Brandenburg
Auch in Brandenburg wurde bisher noch keine Rauchmelderpflicht eingeführt. Änderungen in der Landesbauordnung sind aber schon seit 2012 in Planung und es ist davon auszugehen, das Brandenburg der Berliner Planung bald folgen wird.

Rauchmelderpflicht im Bundesland Bremen
Neu- und Umbauten müssen seit Mai 2010 mit einem Rauchmelder ausgestattet werden. Bestehende Wohnungen müssen ab 2016 ausgerüstet sein.

Eigentümer / Vermieter sind für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich

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Der Eigentümer ist verpflichtet Rauchmelder zu installieren.

Eine Pflicht allein reicht jedoch nicht aus, denn es gibt keine staatliche Kontrolle der Rauchmelderpflicht. Für den Einbau sind die zumeist die Wohnungseigentümer verantwortlich. Mieter und Vermieter müssen sich daher selbst über die gesetzlichen Vorschriften zur Installation und Erhaltung der Betriebsbereitschaft informieren.

In allen Bundesländern, ist der Eigentümer verpflichtet Rauchmelder zu installieren, außer in Mecklenburg-Vorpommern. Dort ist nicht der Eigentümer sondern der Besitzer für den Einbau und die Instandhaltung der Rauchmelder verantwortlich. Der Mieter wird mit Erhalt des Schlüssels Besitzer der Wohnung, denn er nimmt sie wortwörtlich in Besitz. Mit der Abgabe des Schlüssels bei Auszug wird der Vermieter wieder Besitzer seines Eigentums.

Die Betriebsbereitschaft müssen die Wohnungseigentümer aber nicht immer gewährleisten. In Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist der Mieter dafür verantwortlich den Rauchwarnmelder Instand zu halten.

Korrekte Anbringung und Wartung des  Rauchmelders

Ein Rauchmelder kann nur richtig arbeiten, wenn er auch korrekt installiert wird. Er sollte in waagrechter Position an der Decke, vorzugsweise in der Raummitte und mit mindestens einem halben Meter Abstand zu Wänden und Schränken montiert werden. An Dachschrägen ist eine Position von mindestens 50 und maximal 100 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes optimal.

Ist der Mieter laut Mietvertrag zur Prüfung der Betriebsbereitschaft des Rauchmelders verpflichtet, so sollte er das Gerät einmal im Jahr prüfen. Getestet werden können die Feuermelder in der Regel ganz einfach über das akustische und optische Warnsignal der eingebauten Testfunktion und durch Sichtprüfung ob die Rauchsensoren frei zugänglich und beispielsweise nicht mit Staub bedeckt sind.

Checkliste: Richtiges Verhalten im Brandfall:

  • Sind Rettungswege durch Rauch oder Feuer nicht begehbar, Türen schließen, ans Fenster stellen und sich bemerkbar machen.
  • Feuerwehr über 112 alarmieren, die fünf W’s beachten:
    • Wer ruft an?
    • Wo ist etwas passiert?
    • Was ist passiert?
    • Wie viele Personen sind eingeschlossen/verletzt?
    • Warten auf Rückfragen

Checkliste Hausbrand / Feuer:  Tipps für den Alltag:

  • Rechtzeitig mit der richtigen Handhabung des Feuerlöschers vertraut machen.
  • Piktogramme auf dem Gerät beachten.
  • Tag der offenen Tür bei der örtlichen Feuerwehr besuchen, dort wird das richtige Löschen demonstriert.
  • Fluchtwege frei halten (keine Kinderwagen oder andere sperrige oder brennbare Dinge im Flur abstellen).
  • Wohnungen von unnötiger Brandlast und Gerümpel frei halten.
  • Kinderzimmertüren erkennbar gestalten (Kinder verstecken sich oft, wenn sie Angst bekommen. Weiß die Feuerwehr, wo ihre Zimmer sind, sind sie leichter zu finden.)
  • Wartungsintervalle von Feuerlöschern und Rauchmeldern einhalten.
  • Gas- oder Kohlenmonoxidmelder schützen vor Vergiftungen.
  • Heizungsanlage warten, um CO-Unfälle zu vermeiden.

von Michaela Kaebe, überarbeitet von Karl Lohmann (14.04.2015)

Quelle Verhalten im Brandfall: Holger Schönfeld, Medienreferent Landesfeuerwehrverband Hessen