Der erneute Wintereinbruch kann für Mieter und Hausbesitzer ein folgenreiches Nachspiel haben. Wer nicht ausreichend heizt, riskiert, dass Wasser in Heizungs- oder Trinkwasserleitungen gefriert. Wenn es dann taut, können die Rohre platzen.
Die Versicherungswirtschaft warnt Mieter und Hausbesitzer davor, bei Minusgraden ein paar Euro bei den Heizkosten sparen zu wollen. Denn ein Leitungsschaden könne richtig ins Geld gehen, erklärt der Branchenverband GdV. Am ehesten könnten Wasserleitungsschäden in Wohnräumen wie Gäste- und Arbeitszimmer, im Keller, Vorrats- oder Abstellraum und Gäste-WC auftreten. Aber auch Gartenwasserleitungen und nicht genutzte Ferienwohnungen seien gefährdet.
Dabei schafft die Frostschutzstellung am Heizkörperventil nur bedingt Sicherheit. Denn der sogenannte Frostwächter sorge lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert, erläutert der GdV. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, würden nicht geschützt.