Karlsruhe (dapd). Vermieter müssen die Erteilung von Musikunterricht in einer ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung nicht dulden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Er erklärte damit die Kündigung eines Mieters in Berlin für rechtens.
Der Mieter hatte zwölf Schülern an drei Wochentagen Gitarrenunterricht erteilt. Die gewerbliche Tätigkeit führte auch zu Streitigkeiten im Haus. Der Vermieter kündigte deshalb das Mietverhältnis im Jahr 2011 und klagte auf Räumung. Seine Klage hatte, wie schon in den Vorinstanzen, auch vor dem BGH Erfolg.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 213/12)
dapd.djn/T2013041000742/uk/mwa