Ist endlich eine neue Wohnung gefunden, macht sich so langsam aber sicher die Vorfreude breit und die Planung beginnt: Wo findet der Fernseher im neuen Wohnzimmer seinen Platz? Hält der Kleiderschrank einem erneuten Umzug stand? Welche Anschaffungen sind notwendig? Während die neue Heimat mehr und mehr Gestalt annimmt, dürfen die damit einhergehenden Kosten nicht in Vergessenheit geraten – schließlich entscheiden diese maßgeblich über die Höhe des Einrichtungsbudgets. Je mehr sich bei den Umzugskosten einsparen lässt, desto mehr kann in die Wohnung investiert werden.
Beim Umzug bares Geld sparen
Ohne persönliche Kontakte kommt man in Großstädten kaum noch um einen Makler herum. Wer aber seinen Freundeskreis darauf ansetzt, Augen und Ohren offen zu halten, in den sozialen Netzwerken sein Wohnungsgesuch ankündigt oder aber bei den Immobilienanzeigen auf Angebote ohne Courtage achtet, hat auch dort die Chance, ein Schmuckstück zu finden, ohne zwei Nettokaltmieten für die Provision ausgeben zu müssen. Für den Umzug selbst lassen sich die Ausgaben gering halten, wenn man kein Umzugsunternehmen beauftragt, sondern die Ärmel hochkrempelt und mit tatkräftiger Unterstützung von Freunden und Bekannten die Möbel von A nach B befördert – ein Umzugswagen ist schon für den schmalen Geldbeutel erhältlich. Häufig wird die Mietkaution als unvermeidbares, notwendiges Übel hingenommen, aber auch hierbei gibt es Möglichkeiten, zu sparen.
Mietkaution: maximal drei Nettokaltmieten
Mit maximal drei Nettokaltmieten beansprucht die Mietkaution einen Großteil des Umzugsbudgets. Wer sich jedoch für eine so genannte Mietkautionsbürgschaft entscheidet, kann dieses Geld zum Beispiel in ein neues Sofa oder einen Fernseher stecken. Im Gegensatz zur herkömmlichen Kaution steht hierbei nämlich keine große Einmal- oder Ratenzahlung an, sondern ein geringer Anteil der Kautionssumme, dessen Höhe sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet, ist pro Jahr fällig.
Der Mieter erhält dafür eine Bürgschaftsurkunde, die er bei dem Vermieter als Sicherheit hinterlegt. Bestehen bei Auszug noch Ansprüche gegen den Mieter, reicht der Eigentümer diese bei der Versicherung ein, die ihm das Geld für die Behebung der Schäden auszahlt und es sich später vom Mieter zurückholt. Das Vorgehen ist so einfach wie komfortabel für beide Seiten. Der Mieter spart so nicht nur beim Einzug eine große Summe, sondern muss sich beim Auszug nicht darum sorgen, ob und wann ihm der Vermieter die Sicherheit wieder zurückgibt.
Vermieter profitiert von Mietkautionsbürgschaft
Genauso profitiert auch der Vermieter von einer Mietkautionsbürgschaft: Er ist abgesichert wie mit der Kaution und erhält sogar noch einen Bonitätscheck kostenlos dazu. Darüber hinaus bleibt ihm eine Menge Verwaltungsaufwand erspart, da er kein gesondertes Kautionskonto einrichten muss und die Berechnung zur Zinsertragssteuer für diesen Posten entfällt.
Im Internet bieten folgende Unternehmen diese Kautionsform an:
- kautionsfrei.de in Zusammenarbeit mit der R+V Versicherung
- Deutsche Kautionskasse in Zusammenarbeit mit der Basler Securitas Versicherungs-AG
- MKB Mietkautions AG in Zusammenarbeit mit der Süd-West-Kreditbank
Allerdings wird das Prinzip der Mietkautionsversicherung oft falsch verstanden, so dass die Anbieter auf ihren Webseiten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich dabei nicht um einen Kredit handelt:
Mietkautionsversicherung ist kein Kredit
„Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Bürgschaft in Form einer Versicherung und auch so zu werten – die R+V Versicherung sichert Ihre Mietkaution bei Ihrem Vermieter ab. Für diese Absicherung ist ein Beitrag zu zahlen, der jährlich fällig wird. Beiträge werden bei Versicherungen dieser Art, ähnlich wie bei der Hausratversicherung oder der Privathaftpflicht auch, nicht zurückgezahlt.“ (Quelle: kautionsfrei.de/mietkaution)
Wer sich darüber bewusst ist und von vornherein weiß, dass er die Mietkautionsversicherung ohnehin nur für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch nehmen wird oder nur wenig Geld zur Verfügung hat, für den ist sie eine optimale Lösung.
Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe
Aber nicht nur für private, sondern auch für gewerbliche Mieter kommt diese Bürgschaft infrage. Zwar liegen die jährlichen Beiträge in der Regel etwas über denen von Privatmietern, dennoch können sie damit eine Menge Geld sparen. Bei Gewerbeflächen ist die Kautionssumme nicht auf drei Nettokaltmieten festgelegt, sodass Vermieter nicht selten sechs fordern, um sich gegen ausbleibende Mietzahlungen oder Schäden an dem Objekt abzusichern.
Gerade jungen Existenzgründern, die häufig mit geringen Summen auskommen müssen, kommt daher die Mietkautionsversicherung entgegen. Das von ihnen für die Kaution bereits verplante Kapital kann dann zum Beispiel ins Marketing fließen oder für personelle Unterstützung ausgegeben werden, was ihre Ausgangsposition augenblicklich verbessert. Wie bei privaten Mietverhältnissen auch, steht die gewerbliche Kautionsbürgschaft Neu- und Bestandsmietern gleichermaßen zur Verfügung. Wurde bereits eine Kaution hinterlegt, lässt sich diese bei finanziellen Engpässen im Austausch mit der Bürgschaftsurkunde auslösen. Dadurch können die Aufnahme eines Kredites sowie die Kürzung der Kreditlinie vermieden werden und die Liquidität bleibt erhalten.