Start Aktuelles Bundesfinanzhof (BFH) Urteil zur Absetzbarkeit von Mehrkosten für behindertengerechtes Wohnumfeld

Bundesfinanzhof (BFH) Urteil zur Absetzbarkeit von Mehrkosten für behindertengerechtes Wohnumfeld

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Von Jens Scharfenberg

Im zu entscheidenden Fall litt die Klägerin unter Multipler Sklerose und war schwerbehindert. Vor diesem Hintergrund errichteten die Eheleute einen eingeschossigen Bungalow, bei dem die behinderungsbedingten Anforderungen der Ehefrau berücksichtigt wurden – unter anderem musste die Grundfläche 45 m² größer sein als bei Errichtung eines nicht behindertengerechten Gebäudes. Die Mehrkosten für den Erwerb eines entsprechenden, um 152 m² größeren Grundstücks betrugen 13.195,29 Euro. Diese Summe setzten die Eheleute in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) führen Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfelds normalerweise zu einer steuermindernden „außergewöhnlichen Belastung“. Dies gilt unter anderem für Mehrkosten im Bereich von Um- oder Neubauten, also zum Beispiel für den Einbau einer barrierefreien Dusche oder den Einbau eines Treppenlifts. Anschaffungskosten für ein größeres Grundstück zählen jedoch für den BFH nicht dazu. Es fehle hier an der erforderlichen Zwangsläufigkeit, weil die Mehrkosten für das größere Grundstück nicht auf die Krankheit oder Behinderung zurückzuführen sind, sondern auf den Wohnflächenbedarf, über den jeder selbst entscheidet.

weitere Infos: Jens Scharfenberg, MDS Möhrle ((Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht)), Haferweg 24, 22769 Hamburg. Tel: 040 / 85 30 10