Start Aktuelles Rechtstipp: Leerstehende Nachbarwohnung kein Grund für Mietkürzung

Rechtstipp: Leerstehende Nachbarwohnung kein Grund für Mietkürzung

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Frankfurt (Oder) (ddp.djn). Mieter in Mehrfamilienhäusern haben kein Recht zur Mietminderung, wenn einzelne Wohnungen leer stehen und deshalb nicht beheizt werden. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt (Oder). Ein Mieter hatte die Miete gekürzt, weil er durch die leeren Wohnungen um ihn herum wesentlich mehr Heizkosten zahlen musste als im Jahr zuvor. Dem widersprach jedoch der Richter. Die Tatsache eines Wohnungsleerstands in einem größeren Mietshaus gehöre zum normalen Lebensrisiko. Höhere Heizkosten beeinträchtigten zudem die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht.

(AZ: 25 C 1002/04)

ddp.djn/kaf/mwo