Start Aktuelles Im Aufzug stecken geblieben – Im Notfall auf keinen Fall selbst den Fahrstuhl verlassen!

Im Aufzug stecken geblieben – Im Notfall auf keinen Fall selbst den Fahrstuhl verlassen!

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Fahrstühle benötigen seit 2015 Notfallplan. Dies schreibt die neue Betriebssicherheitsverordnung seit dem 1. Juni 2015 für Aufzüge vor.

Notfall auf keinen Fall selbst die Kabine verlassen!

Schnelle Rettung aus dem Aufzug

  • Notfallplan muss jetzt bei der Notrufstelle hinterlegt werden
  • DEKRA bietet Mustervordruck für Betreiber zum Download
  • Befreiung in 30 Minuten vorgeschrieben

Die neue Betriebssicherheitsverordnung, die seit 1. Juni 2015 in Kraft ist, schreibt für jeden Aufzug einen Notfallplan vor. Das Dokument
muss bei der Stelle hinterlegt sein, bei der der Notruf eingeht, falls Personen im Lift eingeschlossen sind. Die neuen Regeln sollen
Befreiungen beschleunigen und zuverlässiger machen. Auf keinen Fall sollten Personen versuchen, selbst aus dem havarierten Aufzug zu
entkommen, warnen die Experten von DEKRA in diesem Zusammenhang.

Fahrstühle benötigen seit 2015 Notfallplan

Bei bestehenden Aufzügen müssen die Verantwortlichen (Arbeitgeber bzw. Betreiber) innerhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr bis zum 1. Juni 2016 ihre Anlagen an die neuen Vorschriften anpassen. Neue Aufzüge benötigen den Notfallplan zur Prüfung vor Inbetriebnahme.
Handelt es sich um eine ständig besetzte Stelle, die den Notruf entgegennimmt, muss der Notfallplan dort hinterlegt sein. Verfügt die Anlage
nur über einen örtlichen Notruf, so muss der Notfallplan am Betriebsort vorhanden sein.

Im Aufzug eingeschlossene Personen

Das Dokument enthält alle nötigen Angaben, um eine im Aufzug eingeschlossene Person in der vorgeschriebenen Zeit von maximal 30 Minuten befreien zu können:

  • Genauer Standort der Aufzuganlage und eventuell die Lageangabe
    eines vorhandenen Schlüsseltresors,
  • Hersteller und Fabriknummer,
  • Arbeitgeber/Betreiber mit vollständiger Adresse,
  • Personen, die die Notbefreiung durchführen (Haustechniker,Wartungsfirma),
  • Personen, die erste Hilfe leisten können,
  • Angaben zum Beginn der Befreiung,
  • Aufbewahrungsort der Notbefreiungsanleitung.

Eingeschlossene sollten auf keinen Fall versuchen, die Kabine auf eigene Faust zu verlassen, warnen die Experten von DEKRA. Sie begeben sich in Lebensgefahr, falls sich der Aufzug wider Erwarten in Gang setzt. Die wichtigsten Regeln für den Notfall: Ruhe bewahren und den gelben oder roten Notfallknopf länger als 5 Sekunden drücken, um den Notruf abzugeben. Geduldig auf die Kontaktaufnahme von außen warten. Auf keinen Fall Türen aufdrücken oder die Kabine manipulieren!

DEKRA bietet für Arbeitgeber/Betreiber ein Musterformular für einen Notfallplan gemäß Betriebssicherheitsverordnung (bei „Downloads“) auf der Seite www.dekra.de/aufzugspruefungen