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Heiße Wohnung: Vermieter muss für Kühlung sorgen

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Heiße Wohnung: Vermieter muss für Kühlung sorgen

Berlin (ddp.djn). Mieter haben auch bei sommerlicher Hitze Anspruch auf erträgliche Temperaturen in ihrer Wohnung. Das geht aus Urteilen deutscher Gerichte hervor. Ist die Wohnung zu heiß, stellt das nach Angaben des Deutschen Mieterbunds (DMB) einen Mietmangel dar. Der Mieter könne daher eine Mietminderung geltend machen, wenn der Vermieter den Schaden nicht abstelle.

In einem Fall in Hamburg hatte ein Mieter einer Obergeschosswohnung bemängelt, dass die Temperaturen in seiner Wohnung im Sommer tagsüber bei 30 Grad Celsius und nachts über 25 Grad lägen. Das Amtsgericht ging in dem Fall von einem unzureichenden Wärmeschutz aus und sah eine Mietminderung von 20 Prozent als angemessen an (AZ: 46 C 108/04). Das Oberlandesgericht Naumburg hielt sogar die Kündigung eines Mietvertrages wegen Gesundheitsgefährdung für gerechtfertigt, weil die Innentemperatur lang andauernd 26 Grad überstieg (AZ: 9 U 82/01).

(ddp)