Leipzig (ddp). Pflanzenschutzmittel dürfen auch weiterhin nur nach vorheriger Fachberatung verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte am Donnerstag in Leipzig die Klage eines Gartenmarkt-Betreibers aus Hessen ab, der die Mittel seinen Kunden in Selbstbedienung anbieten wollte und in dem Verbot eine Einschränkung seiner Berufsfreiheit sah.
Der 7. Senat des Gerichts betonte, das Verbot der Selbstbedienung sei zwar in der Tat eine Beschränkung in der Berufsausübung. Allerdings sei in diesem Fall die Beratung der Kunden höher zu bewerten. Sinn und Zweck des Verbotes sei es, private Gartenbesitzer über die richtige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufzuklären und Menschen und Umwelt zu schützen. Dies könne bei einer Selbstbedienung nicht gewährleistet werden.
(AZ: BVerwG 7 C 1.09 – Urteil vom 27. August 2009)
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