Bonn, 14. April 2016 – Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll der Einbau von intelligenten Stromzählern für alle Privathaushalte verpflichtend vorgeschrieben werden. Grundlage für den Einbau der sogenannten Smart Meter ist der Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555), mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Nach der gestrigen öffentlichen Anhörung im Bundestag berät nun der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Der Verband Wohneigentum positioniert sich klar gegen eine Zwangsverpflichtung von Smart Meter in Privathaushalten.
Das ist geplant: Smart Meter Einbaupflicht
Dem Gesetzesentwurf zufolge müssen ab dem Jahr 2017 zunächst Großabnehmer, die mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen, „Smart Meter“, das heißt intelligente Messsysteme, einbauen. Ab 2020 soll diese Einbaupflicht auch für Privathaushalte gelten – vorausgesetzt sie verbrauchen mehr als 6.000 Kilowattstunden. Ist der Verbrauch niedriger, sollen Eigentümer und Vermieter oder auch der Netzbetreiber darüber entscheiden können, ob sie Smart Meter einbauen.
Forderung: Gegen Zwang zum Einbau von Smart Meter im privaten Bereich
Der Verband Wohneigentum fordert: Kein Zwang zum Einbau von Smart Meter im privaten Bereich. Durch Information der Kunden und gegebenenfalls Förderung kann eine freiwillige Investition unterstützt werden. Für Datenerhebung muss stets das Prinzip Datensparsamkeit gelten. Aber vor allem spricht die Kosten-Nutzen-Relation gegen eine neue Belastung privater Haushalte.
Digitalen Messsysteme registrieren Stromverbrauch
Die digitalen Messsysteme registrieren wann und wie viel Strom verbraucht wird. Diese Informationen können dabei helfen, Strom zu sparen, denn Smart Meter können den Energieverbrauch kontrollieren und sogar steuern. Das soll künftig auch im privaten Haushalt stärker genutzt werden. Andererseits ermöglichen die Daten eine Anpassung des Netzes an den Strombedarf, wenn sie an eine zentrale Erfassungsstelle weitergeleitet werden. Moderne Messsysteme werden die Energieversorgung flexibler und effizienter machen, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Kritik am Einsatz des Smart Meter
Ob dies gelingen wird, ist allerdings umstritten. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht die Kosten-Nutzen-Rechnung für Privatverbraucher meist nicht auf. Sie würden für den Einbau und die Wartung der modernen Zähler bis zu 100 Euro pro Jahr zahlen müssen. Demgegenüber stehe ein zu geringes Einsparpotenzial. Nach den Zahlen der Regierung sparen beispielsweise Hausbesitzer mit einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 6.000 Kilowattstunden durch die intelligente Technik im Jahr nur um die 40 Euro. Auch fehle es derzeit noch an variablen Stromtarifen, die erst das Einsparpotenzial mit sich bringen.
Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK), die der vzbv in Auftrag gegeben hat, bestätigt: „Für einen Großteil der Verbraucher lohnt sich der Umstieg auf intelligente Messsysteme nicht.“ Nur für Haushalte, die energieintensive Speicherheizungen nutzen, zahle sich der Wechsel finanziell aus.
Zusammenfassung der Kritik an Zwang zu Smart-Meter in Privathaushalten:
- Einbau und die Wartung der Smart-Meter-Zähler bis zu 100 Euro p.a.
- Geringes Einsparpotenzial
- Nur für Haushalte finanziell interessant, die energieintensive Speicherheizungen nutzen
- Lücken im Datenschutz zu befürchten
- Internet-of-things ist bevorzugtes Ziel von Hackern
Datenschutz und Smart Meter
Darüber hinaus kritisieren die Verbraucherschützer Lücken im Datenschutz. Zu viele Daten würden über die Zähler an zu viele Stellen verteilt. Auch könnten Hacker Systeme lahm legen und sich Zugang zu Verbrauchsdaten verschaffen. Die Fürsprecher des neuen Gesetzes widersprechen dieser Kritik. Durch einen „privacy-by-design-Standard“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (das heißt: Datenschutz ist bereits Kriterium bei Entwicklung der jeweiligen Technik) würden sich die intelligenten Zähler von herkömmlichen unterscheiden. Aber trotz des Einwandes bleibt festzuhalten, dass gegen das Prinzip der Datensparsamkeit verstoßen wird.