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Raus aus dem Mietvertrag: problemlos kündigen

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Wer umziehen möchte und seine Wohnung kündigt, muss einige Feinheiten beachten.

Die Familienverhältnisse ändern sich oder man fängt einen neuen Job an einem anderen Ort an: Gründe für einen Umzug gibt es viele. Wer seinen Mietvertrag nicht richtig kündigt, riskiert unnötige Ausgaben. Was müssen Mieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses beachten?

Kündigungsschreiben: Das muss rein

Wohnung kündigenDie Kündigung muss schriftlich erfolgen. E-Mail oder Fax sind keine gültigen Kündigungswege. Grundsätzlich kann die Kündigung formlos sein. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen keine Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses angegeben werden. Lediglich der Wille zur Kündigung muss geäußert werden. Die Adresse des Vermieters und die Adresse der Wohnung sowie der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung geltend gemacht werden soll, sind wichtige Informationen für den Kündigungsprozess. Der Mieter sollte den Vermieter außerdem darauf hinweisen, dass für den Fall, wenn er den Kündigungstermin aus irgendwelchen Gründen verpasst, das Mietverhältnis „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt werden soll. Auch sollte der Mieter den Vermieter um eine Bestätigung des Erhalts der Kündigung bitten und ihn darauf hinweisen, dass er sich mit ihm wegen des Übergabetermins für die Wohnung in Verbindung setzen wird.

Sind im Vertrag mehrere Hauptmieter angegeben, müssen sie alle das Kündigungsschreiben unterschreiben.

Wer seine Mietwohnung kündigen will, findet im Ratgeber des Online-Kündigungsdienstes Volders neben vielen Informationen auch Vorlagen für eine ordentliche und eine fristlose Kündigung, die zum kostenlosen Download bereitstehen.

Kündigungsfristen beachten

Für eine ordentliche Kündigung gilt eine Frist von 3 Monaten. Damit der Vertrag fristgerecht gekündigt wird, muss das Schreiben am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter vorliegen, sodass der laufende Monat noch mitzählt. Dabei gelten Samstage als Werktage. Der Poststempel spielt keine Rolle. Wer sichergehen will, dass die Kündigung beim Vermieter ankommt, sendet den Brief per Einschreiben mit Rückschein.

Eine Ausnahme für die dreimonatige Kündigungsfrist kann zum Beispiel der bei dem Vertragsabschluss vereinbarte beidseitige Kündigungsverzicht für eine Dauer von bis zu 4 Jahren darstellen. Möglicherweise haben Mieter und Vermieter auch eine Kündigungsfrist von weniger als 3 Monaten vertraglich vereinbart. Oft kann das Mietverhältnis auch vor der dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter gefunden hat.

Sonderfälle: Sonderkündigung

Neben der fristgerechten Kündigung kann der Mieter in bestimmten Fällen auch vom Recht einer Sonderkündigung Gebrauch machen. Je nach Kündigungsgrund entfällt die Kündigungsfrist dann ganz oder sie verkürzt sich. Eine außerordentliche Kündigung bedarf im Gegensatz zu einer ordentlichen immer einer Begründung.

Möglichen Gründe für eine Sonderkündigung sind:

  • Wenn die Gesundheit der Mieter in der Wohnung etwa durch Schimmel, Baufälligkeit oder den Einsatz giftiger Baustoffe gefährdet ist.
  • Ist der Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden und will schnell ausziehen verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 2 Monate.
  • Kündigt der Vermieter eine umfassende Sanierung an, die den Mieter erheblich stören wird, kann dieser nach 1 Monat ausziehen. Kleinere Reparaturarbeiten verkürzen die Kündigungsfrist hingegen nicht.

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