Berlin (ddp.djn). Käufer schlüsselfertiger Häuser sollten sich nicht auf überholte Schallschutzwerte einlassen, sondern einen modernen Schallschutzstandard im Bauvertrag festschreiben. Das empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Bislang wurde der Schallschutz im Wohnhausbau über die DIN 4109 geregelt. Das hat sich geändert. Mehrere Gerichte, darunter auch der Bundesgerichtshof (AZ: VII ZR 54/07) sind der Ansicht, dass der Schallschutz nach DIN 4109 für Wohnungen nicht ausreichend ist. Diese Norm entspreche nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Mit modernen Baustoffen ließen sich heute erheblich bessere Schallschutzwerte erreichen.
Laut Bauherren-Schutzbund (BSB) muss der Bauträger nach dem BGH-Urteil einen üblichen Qualitätsstandard beim Schallschutz einhalten. Dieser liege oberhalb der DIN-Schalldämmmaße, die als Mindestanforderungen lediglich vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Schallübertragung schützen sollen. Mit dem Urteil habe der BGH den Erwerbern recht gegeben, die einen den üblichen Standards entsprechenden Schallschutz hätten erwarten können.
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