Start Aktuelles Rechtstipp: Kein Schadensersatz für Setzungsrisse durch Nachbarsbaum

Rechtstipp: Kein Schadensersatz für Setzungsrisse durch Nachbarsbaum

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Coburg (ddp.djn). Wer sein Haus neben einem Grundstück mit umfangreichem Baumbestand errichtet, muss selbst Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Nachbarspflanzen sein Gebäude nicht schädigt. Für dadurch verursachte Setzungsrisse am Haus kann er vom Nachbarn keinen Schadensersatz verlangen, urteilte das Landgericht Coburg.

Die Klägerin hatte 1990 ihr Zweifamilienhaus neben einem Grundstück errichten lassen, auf dem bereits damals im Abstand von etwa zehn Metern zum Haus etliche Eichen standen. Das Nachbargrundstück gehört der Gemeinde. Im Bebauungsplan waren die Eichen als erhaltenswerter Baumbestand ausgewiesen. Im Laufe der Jahre bildeten sich am Haus der Klägerin Risse, für die sie den Wasserbedarf der Bäume und damit die Gemeinde verantwortlich machte. Sie verlangte rund 21 500 Euro zur Schadensbeseitigung.

Das Landgericht Coburg erkannte kein schuldhaftes Fehlverhalten der Gemeinde. Vor dem Eintritt des Schadens hätten keine konkreten Anhaltspunkte für eine von den Eichen ausgehende Gefahr für das Anwesen der Klägerin bestanden. Ohne derartige Anzeichen einfach ein vorsorgliches Fällen der Bäume zu verlangen, würde die Grenze des Zumutbaren überschreiten. Ebenso wenig hätte eine vorbeugende Sichtung oder gar Kappung der Wurzeln verlangt werden können. Im Übrigen hätte es der Klägerin oblegen, beim Bau durch entsprechend tiefe Fundamente Setzungsgefahren durch die bereits vorhandenen Bäume zu begegnen. (AZ: 12 O 399/07)

ddp.djn/kaf/mwo