Stuttgart (ddp.djn). Hypothekenkunden, die von ihrer Bank nicht bestellte Gutachtertermine aufgedrängt bekommen, sollten sich nicht verunsichern lassen. Auch wenn die Besichtigung unter dem Vorwand bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften angekündigt wird, müssen sie nicht zustimmen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aufmerksam.
Manche Kreditinstitute drängen sogar bei unauffälligen Kunden, die ihre Verpflichtungen immer pünktlich erfüllen, auf eine Innenbesichtigung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, gelassen zu bleiben. Solange die Raten pünktlich bezahlt werden, hat die Bank keinerlei rechtlichen Anspruch auf derartige Überprüfungen. Wer den unerwünschten Besichtigungstermin ablehnt, braucht deswegen auch keine Kündigung des Hypothekendarlehens zu befürchten.
Im Falle einer Neufinanzierung hingegen kann die Bank ihr Kreditangebot durchaus von einer Besichtigung der Immobilie abhängig machen. Allerdings darf sie die Kosten für ein solches Wertgutachten nicht dem Kunden in Rechnung stellen.
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