Start Aktuelles Rechtstipp: Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus

Rechtstipp: Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus

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Nürnberg (ddp.djn). Ein historisches Fachwerkhaus, das als Kulturdenkmal in die Denkmalliste aufgenommen wurde, darf mit einer modernen Solaranlage auf dem Dach bestückt werden. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig darf das Bauwerk dadurch jedoch nicht so verändert werden, dass der Denkmalwert wesentlich beeinträchtigt wird, wie die Deutsche Anwaltshotline informiert. In dem Fall ging es um ein 1802 erbautes ehemaliges Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Der jetzige Besitzer hatte das Gebäude nach dem Erwerb in den 80er Jahren renoviert und dabei das Dach mit hellroten Ziegeln neu eingedeckt. 1991 reichte er einen Antrag ein, um eine Solaranlage auf einem Teil des Daches zu installieren. Er scheiterte wegen denkmalsrechtlicher Bedenken. Als auch ein zweiter Versuch ohne Erfolg blieb, zog er vor Gericht.

Die Braunschweiger Richter entschieden, dass nach der gebotenen Einzelfallprüfung immer zu werten sei, von welchem Gewicht die Einwirkung auf das Denkmal im Verhältnis zu seiner Bedeutung ist. (AZ: 2 A 180/05)

ddp.djn/kaf/mwo