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Mietrecht: Warmwasser muss nach spätestens zehn Sekunden aus dem Hahn fließen

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Warmwasser muss nach spätestens zehn Sekunden aus dem Hahn fließen

Hamburg (ddp). Wasser aus dem Duschkopf muss sich nach spätestens zehn Sekunden oder höchstens fünf Litern auf 45 Grad Celsius aufgewärmt haben. Ansonsten gelte die Warmwasserzufuhr als defekt, sagt der Sprecher des Deutschen Mieterbunds, Ulrich Ropertz. Der Mieter habe in diesem Fall Anspruch auf eine Reparatur. Diese müsse der Vermieter übernehmen und bezahlen. Festgelegt worden seien diese Grenzwerte in einschlägigen Gerichtsurteilen.

Keine festgelegten Mindestwerte gebe es hingegen für den Druck, mit dem Wasser aus dem Hahn fließt, erläutert Ropertz. Als zu niedrig gelte der Druck, sobald ein Gerät nicht einwandfrei funktioniere, zum Beispiel, wenn das Wasser nicht ausreicht, um die Toilette ordentlich abzuziehen.

(ddp)