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Räumpflicht auch bei Herbstlaub ernst nehmen

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Räumpflicht auch bei Herbstlaub ernst nehmen

Henstedt-Ulzburg (ddp.djn). Hauseigentümer und Mieter sind mit einer Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite, sollte es wegen einer Verletzung der Räumpflicht zu einem Unfall kommen. «Spätestens, wenn die Blätter von den Bäumen fallen, ist Laubfegen angesagt», sagt die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck. «Wer sich drückt, kann schlimmstenfalls kräftig zur Kasse gebeten werden. Es sei denn, er ist gut versichert.»

Wie Blunck erläutert, haben die Kommunen die Verkehrssicherungspflicht auf den öffentlichen Fußwegen, die aber an die Hauseigentümer delegiert werde. Diese wiederum schrieben diese Aufgabe oft ihren Mietern in den Mietvertrag. «Die Räumpflichten in Herbst und Winter sollten Mieter sehr ernst nehmen», rät die BdV-Chefin. Es könne nämlich teuer werden, wenn ein Passant vor der Tür stürzt. Empfehlenswert sei der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die eintrete, falls ein gestürzter Fußgänger mit einer Schadensersatzforderung kommt.

Mietern ist eine Privathaftpflichtversicherung anzuraten, sagt Blunck. Hauseigentümer, die vermieten, sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, für den könne eine Privathaftpflichtversicherung ausreichen.

(ddp)