Berlin (ddp.djn). Vor unzulässigen Passagen in Bauverträgen warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Nicht zulässig sei beispielsweise eine Klausel, so der Verband, in der die Baufirma das alleinige Hausrecht auf der Baustelle hat. Das hieße für den Bauherrn «Betreten verboten!». Damit hätte er keine Möglichkeit, zu prüfen, ob alle Bauleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden.
Außerdem könne der Bauherr nicht feststellen, ob Abschlagszahlungen, die das Bauunternehmen in Rechnung stellt, wirklich dem Bautenstand entsprechen. Dies müsse der Bauherr oder der von ihm beauftragte unabhängige Sachverständige aber tun können, bevor er die Rechnung bezahlt. Sonst leiste er unter Umständen unfreiwillig Vorkasse. Der VPB rät Bauherren, sich im Bauvertrag das Recht auf freien Baustellenzutritt sichern zu lassen, ebenso wie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen mit der laufenden Baukontrolle zu beauftragen.
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