Düsseldorf (ddp). Temposünder müssen derzeit oft kein Bußgeld zahlen, weil Richter Fotos nicht mehr als Beweis akzeptieren. Wie die «WirtschaftsWoche» am Freitag vorab berichtete, ist die Ursache ein Urteil, das das Bundesverfassungsgericht vor einigen Wochen gefällt hat (AZ: 2 BvR 941/08). Die Verfassungshüter hoben ein Bußgeld gegen einen Temposünder auf, den eine automatische Videoaufnahme überführt hatte. Die verdachtsunabhängige Aufnahme verstoße gegen das «Recht auf informationelle Selbstbestimmung», laute die Begründung.
Dem Magazin zufolge liegen inzwischen erste Entscheidungen vor, in denen Amtsgerichte auch Temposünder freisprechen, die – wie üblich – durch das Foto eines Blitzgeräts und nicht durch ein Video überführt werden sollen. Solche Fotos seien nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht mehr als Beweis verwertbar, hätten etwa die Amtsgerichte in den sächsischen Städten Grimma (AZ: 003 OWi 153 Js 30059/09) und Eilenburg (AZ: 5 OWi 253 Js 53556/08) erklärt.
Nach Ansicht der Richter, so das Magazin weiter, ist die Aufnahme und Speicherung eines Fotos ebenfalls ein Eingriff in das «Recht auf informationelle Selbstbestimmung», der nur legitim wäre, wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe. Diese fehle aber. Das Bundesverkehrsministerium teilte der «WirtschaftsWoche» auf Anfrage mit, der Sachverhalt werde derzeit «juristisch geprüft».
ddp.djn/mwo/mbr