Berlin (ddp.djn). Teilnehmer an einer Zwangsversteigerung sollten keinesfalls auf gut Glück mitbieten, sondern sich erst ein umfassendes Bild von der Immobilie machen. Denn wer ein Wohnhaus oder eine Wohnung bei einer Zwangsversteigerung kaufen will, muss mit unangenehmen Überraschungen rechnen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB).
In der Regel hat der Interessent vorher keine Chance, das Objekt von innen zu besichtigen. Eigentümer und Mieter lassen ihn meist gar nicht erst ins Haus. Gleiches kann dem Wertgutachter passieren, der die Immobilie schätzen soll. Auch er kann sich oft nur von außen ein Bild machen. Die Schätzung fällt dann zwangsläufig oberflächlich aus. Bauschäden im Innern bleiben unentdeckt. Der angehende Eigner weiß also nicht, in welchem Zustand das Gebäude ist und was an Sanierungen auf ihn zukommt. Deshalb ist es unerlässlich, vor dem Versteigerungstermin alle verfügbaren Unterlagen zum Objekt sorgfältig zu studierten. Darin ist auch vermerkt, ob der Sachverständige Zutritt zum Objekt hatte, oder ob er bei der Beurteilung der Substanz auf Mutmaßungen angewiesen war.
(ddp)