Berlin (ddp.djn). Für Öfen und Kamine in Privathaushalten gelten künftig strengere Umweltauflagen. Der Bundestag stimmte Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der SPD einer Verordnung zu, mit der insbesondere der Ausstoß von Feinstaub und Treibhausgasen begrenzt werden soll. Mit dieser Verordnung sollen die bisherigen Regeln aus dem Jahr 1988 dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden.
Die Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine künftig betrieben werden dürfen. Unter anderem enthält sie eine genaue Liste mit allen Brennstoffen, die in den Anlagen verbrannt werden dürfen. Zugleich sollen die Emissionsgrenzwerte stufenweise verschärft werden. Für die meisten bestehenden Feuerungsanlagen sieht die Verordnung eine Nachrüstungspflicht vor, allerdings mit langen Übergangsfristen bis 2014 oder sogar 2024.
Nach derzeitigen Erkenntnissen liegt der Bestand an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland bei mehr als 15 Millionen. Auf die Verbraucher sieht die Regierung keine größeren Kosten zukommen. Wer erstmalig eine Kleinfeuerungsanlage errichte, habe nur mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, heißt es in der Verordnung. Für Betreiber von Altanlagen würden sich die Kosten einmalig auf schätzungsweise 100 bis 500 Euro im Durchschnitt belaufen, die teilweise an die Verbraucher weiter gegeben werden könnten.
Der Bundesrat hatte der Verordnung bereits auf seiner Sitzung im Oktober zugestimmt. Diese tritt in sieben Wochen in Kraft.
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