Start Aktuelles Bei Indexmieten bestimmt die Inflation die Mieterhöhung

Bei Indexmieten bestimmt die Inflation die Mieterhöhung

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Nürnberg (ddp.djn). In Mietverträgen kann vereinbart werden, dass die Miete in bestimmten Zeitabschnitten an den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst wird. Mieter, die einen Vertrag mit einer solchen Indexmiete abgeschlossen haben, hatten wegen des moderaten Preisanstiegs in den vergangenen Jahren nicht viel zu befürchten. Angesichts der hohen Staatsverschuldung warnen einige Experten aber vor einer Inflation. Und dann könnten die Indexmieten kräftig steigen.

Denn bei einem steigenden Preisindex könne der Mieter schnell und unkompliziert vom Vermieter zur Kasse gebeten werden – im Gegensatz zu den üblichen Mieterhöhungen. Das liege daran, dass bei Index-Mietverträgen die Mietangleichung an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenshaltungskostenindex gekoppelt ist.

Bei einer Indexmiete müsse die Miete allerdings mindestens für ein Jahr unverändert bleiben, erläutern die Experten. Außerdem seien sonstige Mieterhöhungen weitgehend ausgeschlossen, selbst nach Modernisierungen. Nur wenn es sich um bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen handele, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, könne auch bei einer Indexmiete mehr Geld verlangt werden. Dazu gehörten beispielsweise Arbeiten, die aufgrund gesetzlicher Auflagen wie der Energiesparverordnung erledigt werden müssen.

ddp.djn/mwo/jwu