Start Aktuelles BGH gibt Klage von 180 Gaskunden gegen Essener Stadtwerke statt

BGH gibt Klage von 180 Gaskunden gegen Essener Stadtwerke statt

0

Karlsruhe/Essen/Berlin (ddp). Der Bundesgerichtshof hat erneut einer Klage von Gaskunden gegen Preiserhöhungen eines Gasversorgers stattgegeben. Die 180 Kläger hatten sich gegen Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen der Essener Stadtwerke gewandt. Der BGH entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass die umstrittenen Gaspreiserhöhungen unwirksam sind. Die Stadtwerke hatten die Preise zum 1. Oktober 2004, 1. April 2005, 1. Oktober 2005, 1. Januar 2006 und zum 1. Oktober 2006 erhöht.

Die verwendeten Preisanpassungsklauseln benachteiligten die Kunden unangemessen, betonte der 8. Zivilsenat des BGH. Denn sie sähen nur das Recht des Versorgers vor, Änderungen der Gasbezugskosten an die Kunden weiterzugeben, nicht aber die Verpflichtung, bei gesunkenen entsprechenden Kosten den Preis zu senken. Eine Preisanpassungsklausel dürfe dem Gasversorger aber «nicht die Möglichkeit geben, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen».

In der Vorinstanz – dem Oberlandesgericht Hamm – waren die 180 Kläger noch gescheitert. Ihre Revision hatte nun Erfolg.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonte in Berlin, das BGH-Urteil habe keine branchenweite Bedeutung. Die Versorgungsunternehmen verwendeten unterschiedliche Preisanpassungsklauseln. «Daher ist das aktuelle Verfahren auch nicht auf andere Unternehmen und die jeweiligen Haushaltskunden-Verträge übertragbar», unterstrich der Verband.

Die Unternehmen der deutschen Gaswirtschaft hätten mit den Preisanpassungen der vergangenen Jahre auf steigende und auch auf sinkende Beschaffungskosten reagiert. «Im Durchschnitt sind die Gaspreise mittlerweile auf dem niedrigsten Stand seit dem zweiten Halbjahr 2006», betonte der BDEW.

(AZ: VIII ZR 81/08 – Urteil vom 13. Januar 2010)

ddp.djn/dmu/jwu