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Grunderwerbssteuer umgehend zahlen

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Berlin (ddp.djn). Bauherren sollten die Grunderwerbsteuer schnell bezahlen. Denn erst wenn sie überwiesen ist, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese benötigt das Grundbuchamt, um den neuen Eigentümer offiziell ins Grundbuch einzutragen. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf aller inländischen Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen fällig, auch beim Erwerb eines Erbbaurechts. Die Grunderwerbsteuer muss der Käufer umgehend nach der Protokollierung des Kaufvertrags beim Notar überweisen.

ddp.djn/kaf/mwo