Celle (ddp.djn). Wer in seine Wohnung einen Kaminofen einbauen lassen will, sollte damit einen Experten beauftragen und auch den Schornsteinfeger zur Abnahme bitten. Wer die Arbeiten hingegen selbst übernimmt und den Ofen nicht ordnungsgemäß abnehmen lässt, verliert nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (AZ: 8 U 40/09) den Anspruch gegen seine Gebäudeversicherung, wenn der Ofen einen Brand auslöst. Die Richter bewerteten den Einbau in Eigenregie als grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles.
In dem verhandelten Falle hatte ein Mann beim Einbau des Ofens keinen ausreichenden Sicherheitsabstand des Ofens zu einer mit Holzlatten befestigten Rigipswand eingehalten. Während er das Haus verlassen hatte, kam es bei laufendem Betrieb zu einem Brand.
Zudem hatte er den nachträglichen Einbau des Kaminofens der Versicherung nicht gemeldet und so eine Verletzung seiner Anzeigepflicht begangen. Auch deswegen musste der Versicherer nicht zahlen.
(ddp)