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Mieter haben weitgehende Rechte in ihrer Wohnung, müssen aber Rücksicht auf Nachbarn nehmen

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Herr im Haus – Mieter haben weitgehende Rechte in ihrer Wohnung, müssen aber Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Berlin (ddp.djn). Mieter können in ihren Wohnungen schalten und walten, wie sie wollen. Niemand darf ihnen vorschreiben, wann sie Musik hören, ob sie Bilder aufhängen, in ihren vier Wänden rauchen oder Wäsche waschen. Aber es gibt einige Spielregeln, die Bewohner von Mehrfamilienhäusern beachten sollten, damit das Zusammenleben mit den Nachbarn und das Verhältnis zum Vermieter nicht leidet.

Das beginnt beim Einzug. Da kommt bei vielen erst einmal die Bohrmaschine zum Einsatz. Regale, Bilder, Bad- und Küchenutensilien müssen angebracht werden. Das geht auch in Ordnung, so der Mieterverein zu Hamburg. «Dübellöcher im gewissen Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und lösen keinen Schadensersatzanspruch des Vermieters aus», befand das Landgericht Köln (AZ: 1 S 130/99).

Nägel für Bilder dürfen also eingeschlagen werden, auch das Anbohren der Wände ist nicht zu beanstanden. Selbst an Kachelwänden darf gebohrt werden, sogar in die Fliesen, wenn die Löcher in den Fugen nicht passen. Das sahen nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in den vergangenen Jahren verschiedene Gerichte so. Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher muss der Mieter beim Auszug auch nicht beseitigen, es sei denn er ist vertraglich verpflichtet, beim Auszug die Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchzuführen. Dann müssen die Dübellöcher weg, informiert der DMB.

Die Freiheit des heimwerkenden Mieters endet jedoch, wenn er bauliche Maßnahmen wie Wanddurchbrüche, die Veränderung der Sanitär- und Elektroinstallation oder der Heizu